EdF wehrt sich erfolgreich gegen EU-Kommission
fed Brüssel – Die französische Électricité de France (EdF) ist zu Unrecht zu einer Rückzahlung an die Steuerbehörden verdonnert worden. Denn die EU-Kommission, die der Firma die Überweisung von 1,2 Mrd. Euro an den Fiskus auferlegte, hat nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs geschlampt.EdF war zu 100 % in Staatsbesitz, als Paris 1997 die Vorschriften änderte, um den vermögensrechtlichen Status der Firma zu klären und ihr Kapital aufzustocken. Die EU-Kommission kam 2003 zum Schluss, dass Frankreich bei dieser Neustrukturierung der Bilanz auf eine Steuerforderung verzichtet habe. EdF klagte aber erfolgreich gegen eine Rückzahlung. Denn die Richter waren 2009 der Meinung, dass die EU-Behörde wegen der steuerlichen Natur zu Unrecht auf die Prüfung verzichtet habe, ob sich der Staat wie ein “marktwirtschaftlich handelnder privater Kapitalgeber” verhielt. Dieses Urteil wurde nun bestätigt.Lutz Becker, Partner bei der Kanzlei Corinius in Hamburg, hält die Entscheidung für keine Überraschung und sieht Konsequenzen für künftige Fälle. Die EU-Kommission werde “bei der privatrechtlichen Marktteilnahme von Hoheitsträgern deutlich gründlicher prüfen müssen”. Sie werde dabei zu beachten haben, dass “privatwirtschaftlich gängige Instrumente – wie hier ein Debt-to-Equity-Swap eines Anteilseigners – bei Einhaltung der Marktbedingungen keine wettbewerbsverfälschende Beihilfe darstellen”.