Entlastung bei Pensionsrückstellungen

Berechnungszeit für Betriebsrenten wird von sieben auf zehn Jahre ausgedehnt

Entlastung bei Pensionsrückstellungen

wf Berlin – Bei der Bilanzierung von Pensionsrückstellungen dürfen Unternehmen bei der Berechnung des Abzinsungssatzes den Kapitalmarktzins der zurückliegenden zehn Jahre zugrunde legen. Bislang galt das Mittel aus sieben Jahren. Dies hat der Bundestagsrechtsausschuss mit den Stimmen von Schwarz-Rot beschlossen. Der Bundestag liest den Entwurf heute abschließend.Mit der Neuregelung werden vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei der Bilanzvorsorge für Betriebsrenten in der Niedrigzinsphase entlastet. Die längere Referenzperiode bezieht noch frühere Jahre eines höheren Kapitalmarktzinses mit ein, so dass der durchschnittliche Abzinsungssatz über dem aktuellen Marktzins liegt. Die Regelung gilt nur für Unternehmen, die nach dem Handelsgesetzbuch bilanzieren. Die Steuerbilanz ist nicht berührt. Auch Firmen, die ihre Konzernabschlüsse nach dem Rechnungslegungsstandard IFRS aufstellen, sind nicht betroffen.Damit die Mittel im Unternehmen bleiben, wird zugleich eine Ausschüttungssperre eingeführt. Die Neuregelung soll noch für die Abschlüsse 2015 gelten. Um das Gesetz zu beschleunigen, war die Novelle an die Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie angehängt worden. Die Entscheidung im Bundesrat ist für den 26. Februar vorgesehen.Die Wirtschaft konnte mit der Verlängerung nicht ganz ihr Ziel verwirklichen. Interessenvertretungen wie die Arbeitgebervereinigung BDA hatten sich für eine Verlängerung der Frist zur Durchschnittsberechnung auf 15 Jahre starkgemacht. Zeitweise sah es so aus, als würde das Parlament die Frist zumindest auf zwölf Jahre ausdehnen – zwei mehr, als die Bundesregierung vorgeschlagen hatte. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hätte sich noch eine weitergehende Entlastung der Unternehmen vorstellen können, erklärten die rechtspolitische Sprecherin Elisabeth Winkelmeier-Becker und der Berichterstatter Heribert Hirte (beide CDU). “Leider war eine Verlängerung des Betrachtungszeitraumes über zehn Jahre hinaus mit der SPD-Fraktion aber nicht zu erreichen.” Auch einer unbürokratischeren Lösung der Ausschüttungssperre haben die SPD nicht zugestimmt.—– Wertberichtigt Seite 8