Erneute Gerichtsschlappe für Bayer

Berufungsgericht bestätigt Glyphosaturteil - Schadenersatz deutlich gesenkt - Prüfung rechtlicher Optionen

Erneute Gerichtsschlappe für Bayer

Bayer hat das erste Berufungsverfahren zu einem in erster Instanz ergangenen Glyphosaturteil verloren. Zwar senkte das Berufungsgericht die Schadenersatzsumme um fast drei Viertel, der Schuldspruch wurde jedoch nicht aufgehoben. Bayer prüft nun rechtliche Optionen.ab Düsseldorf – Bayer hat das erste von drei Berufungsverfahren zu den in erster Instanz ergangenen Glyphosat-Urteilen in den USA verloren. Zwar senkte das Gericht in San Francisco die Schadenersatzsumme deutlich von 78 auf 20,5 Mill. Dollar. Der Schuldspruch, dass das Herbizid Roundup wie von den Klägern behauptet krebserregend ist, hat aber weiter Bestand. Der Kläger habe “reichlich” Belege dafür geliefert, dass seine Krebserkrankung durch Glyphosat und andere Substanzen aus dem Unkrautvernichter Roundup ausgelöst worden sei, hieß es in dem veröffentlichten Urteil. Die Verringerung der Schadenersatzsumme begründete das Gericht damit, dass im kalifornischen Recht eine verkürzte Lebenserwartung nicht geltend gemacht werden könne. “Richtige Richtung”Die Leverkusener werteten die Reduzierung der Schadenersatzsumme als “einen Schritt in die richtige Richtung”. Gleichwohl sei Bayer unverändert der Ansicht, dass weder das Jury-Urteil noch die Schadenersatzzahlungen mit den im Verfahren vorgelegten Beweisen und der Rechtslage in Einklang zu bringen seien. Monsanto, gegen die sich die Klagen in den USA richten, werde die rechtlichen Optionen prüfen und womöglich das Oberste Gericht (Supreme Court) in Kalifornien anrufen, heißt es in einer Stellungnahme. An der Börse löste der Richterspruch zunächst Freude aus. In den morgendlichen Handel startete der Dax-Wert mit einem Kurssprung um 2 %. Im Verlauf gab die Aktie die Gewinne jedoch zum Großteil wieder ab. Zum Handelsende stand mit 62,44 Euro noch ein Plus von 0,3 % zu Buche. Letztlich haben sich die Kursgewinne im Gefolge des kürzlich verkündeten Vergleichs nicht als der erhoffte Befreiungsschlag für die Aktie erwiesen. Von Vergleich ausgenommenEin Geschworenengericht in den USA hatte Monsanto, die kurz zuvor von Bayer übernommen worden war, im Sommer 2018 für schuldig befunden und dem Kläger Schadenersatz von 289 Mill. Dollar zugesprochen. Kurz darauf wurde die Höhe des Schadenersatzes auf 78 Mill. Dollar reduziert. Geklagt hatte der Hausmeister Dewayne Johnson, der 2014 an Lymphdrüsenkrebs erkrankte und die Erkrankung auf die Nutzung des Herbizids Roundup zurückführte. Da dem Unternehmen vorgeworfen wurde, die Gefahren verschwiegen zu haben, wurde Bayer auch zur Zahlung eines hohen Strafschadenersatzes verdonnert. Das Johnson-Urteil ist eines von drei Glyphosat-Urteilen, die in den USA in erster Instanz ergangen sind. Diese Urteile hatte Bayer ausdrücklich von dem kürzlich vereinbarten außergerichtlichen Vergleich zur Beilegung der Glyphosat-Klagewelle ausgenommen. Letztes Wort nicht gesprochenEs sei wichtig, diese Fälle zu verteidigen und so schnell wie möglich eine höchstrichterliche Entscheidung zu bekommen, hatte Bayer-Finanzchef Wolfgang Nickl im Interview der Börsen-Zeitung gesagt (vgl. BZ vom 26. Juni). “Das Ziel ist, rechtskräftig feststellen zu lassen, dass die von den Klägern geltend gemachten Ansprüche durch Bundesrecht ausgeschlossen sind. Das wäre eine zusätzliche Absicherung für uns.” Doch auch zu dem ausgehandelten Vergleich, der Bayer bis zu 10,9 Mrd. Dollar kosten wird, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Denn der Teil, der sich mit dem Umgang künftiger Klagen befasst, bedarf noch der Zustimmung des Gerichts, das die Vergleichsverhandlungen angeordnet hatte. Nachdem der zuständige Richter seine Skepsis hinsichtlich der gefundenen Vereinbarung geäußert hatte, zog Bayer einen Antrag auf vorläufige Genehmigung zurück. Nun müssen die Vergleichsparteien nachbessern, um die Vorbehalte des Richters auszuräumen.