Ernüchterung bleibt
636 Seiten umfasste die Anklageschrift. Zu einem Prozess, dem sich Hans Dieter Pötsch und Herbert Diess, Aufsichtsrats- und Vorstandschef von Volkswagen, wegen des Vorwurfs der Marktmanipulation im Zusammenhang mit dem Dieselabgasskandal hätten stellen müssen, haben die Recherchen der Ermittler nicht gereicht. Das Landgericht Braunschweig hat das Verfahren wegen nicht ausreichender Schwere der Schuld und gegen Zahlung von 9 Mill. Euro durch den Autobauer an die Staatskasse eingestellt. Für viele Aktionäre ist dieser Ausgang des Verfahrens ernüchternd – gerade für die, die wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen kapitalmarktrechtliche Publizitätspflichten in einem Musterverfahren seit 2018 um Schadenersatz für erlittene Kursverluste streiten. Die Frage, wer letztlich die Verantwortung für den Skandal trägt, bleibt auch viereinhalb Jahre nach der Aufdeckung unbeantwortet. Für VW ist die Einstellung, die wie ein Freispruch zweiter Klasse der amtierenden Konzernspitze wirkt, eine gute Nachricht. Pötsch und Diess können unbelastet den Umbau des Fahrzeugbauers zur Elektromobilität vorantreiben. ste