Mobilfunk

Ersatz für „StreamOn“ der Telekom

Die Deutsche Telekom reagiert mit einem neuen Tarifportfolio im deutschen Mobilfunkgeschäft auf das Verbot ihrer „Stream­On“-Tarifoption durch die Bundesnetzagentur (BNetzA).

Ersatz für „StreamOn“ der Telekom

hei Frankfurt

Die Deutsche Telekom reagiert mit einem neuen Tarifportfolio im deutschen Mobilfunkgeschäft auf das Verbot ihrer „Stream­On“-Tarifoption durch die Bundesnetzagentur (BNetzA). Vom 1. Juli an gilt ein neues Tarifbündel, das „mehr Datenvolumen und zusätzliche Preisvorteile“ bringen soll, vor allem vor Familien bzw. familiale Gemeinschaften im selben Haushalt. Die Mitglieder können künftig zu einem jeweiligen Hauptvertrag, der weiterhin der Tariflogik XS bis XL folgt, Zusatzkarten erwerben, deren Datenvolumen ebenso groß ist wie das der Hauptkarte. Bisher steht beim sogenannten MultiSIM-Modell das Datenvolumen nur einmalig zur Verfügung.

Torsten Brodt, Leiter Mobilfunk Telekom Deutschland, wies im Pressegespräch darauf hin, dass man die Neuvermarktung von StreamOn als Tarifbestandteil „mit einem weinenden Auge“ einstelle, zeigte sich aber zugleich überzeugt, dass die Telekom mit dem neuen Tarifportfolio ihre „Wettbewerbsfähigkeit“ steigern werde. Die Mobilfunk-Service-Einnahmen waren im Deutschlandgeschäft im ersten Quartal um 2,5% auf 1,58 Mrd. Euro vorangekommen. Brodt stellt für die Zukunft ein deutlich „höheres Ambitionsniveau“ in Aussicht: Die „internen Ziele gehen über ein Plus von 2,5% hinaus“, erklärte er.

Der Mobilfunk war über viele Jahre das Zugpferd der Telekom im Deutschlandgeschäft. Die Umsätze stehen für rund 30% der Serviceeinnahmen hierzulande, sind von 2019 bis 2021 allerdings nur um 1% gewachsen. Sogenannte Zero-Rating-Tarife oder Nulltarif-Optionen verstoßen nach Einschätzung der Behörde gegen die Netzneutralität. Bei ihnen werden bestimmte Dienste und Anwendungen – etwa Video- oder Musikstreaming – nicht auf das monatliche Datenvolumen angerechnet. Auch Vodafone hatte solche Tarifbestandteile im Angebot. Sie dürfen nicht mehr neu vermarktet werden, für Altverträge gilt allerdings ein Bestandsschutz. Sie müssen bis März 2023 beendet werden, ein Zeitrahmen, den die Telekom „voll ausschöpfen“ werde, so Brodt.

Beliebtes Element

StreamOn war bisher Bestandteil einer Reihe von Telekom-Volumentarifen und brachte somit keinen gesonderten Umsatz, war allerdings insbesondere bei jungen Kunden sehr beliebt; denn datenhungrige Anwendungen wie Musik- oder Videostreaming waren auf diese Weise abgedeckt. Insofern war Stream­On vor allem ein Element der Kundengewinnung und Kundenbindung. Die Telekom hatte das ursprünglich von der niederländischen Tochter entwickelte Tarifelement wiederholt erfolgreich verteidigt, letztlich siegte jedoch die im europäischen Recht verankerte Netzneutralität. Dagegen ist die Branche als Ganzes schon Sturm gelaufen, aber politisch war eine „Zweiklassengesellschaft im Internet“ bisher nicht durchsetzbar.