Erste Dieselklage gegen Bosch eingereicht

Kanzlei geht von Kenntnis und Mittäterschaft aus

Erste Dieselklage gegen Bosch eingereicht

igo Stuttgart – Gegen den Zulieferkonzern Bosch ist die erste Anlegerklage im Zusammenhang mit dem Abgasbetrug bei Volkswagen am Landgericht Stuttgart eingegangen. Dazu wurde die bereits anhängige Klage eines Privatanlegers gegen die Porsche Holding SE erweitert. Von der SE, mit rund 52 % der Anteile VW-Hauptaktionärin, fordert der Kläger Schadenersatz in Höhe von 11 000 Euro. Volkswagen und der SE werden Marktmanipulation und Pflichtverletzung vorgeworfen, da sie Anleger zu spät über den Abgasbetrug informiert hätten.”Ohne Bosch hätte es Dieselgate nicht gegeben”, begründet Rechtsanwalt Andreas Tilp die Klageerweiterung. Bosch habe die Marktmanipulation “billigend in Kauf genommen”. Dadurch habe Bosch selbst Verbraucher, Anleger und Investoren geschädigt und hafte “auch für die Verluste in den Wertpapieren”, so Tilp. Bosch ist nicht börsennotiert, sondern gehört zu 92 % der Robert Bosch Stiftung. Bosch äußere sich nicht zu laufenden Verfahren, werde aber seine Interessen vertreten, so der Konzern. Die Klage gegen die SE und Bosch sowie die von Tilp in Braunschweig eingereichten Klagen gegen VW stützen sich auf Dokumente aus dem US-Verfahren gegen Volkswagen, das der Autokonzern, wie auch Bosch, 2017 mit einem Vergleich abschloss. In den Prozessunterlagen werfen die US-Kläger Bosch vor, federführend an der Entwicklung jener Software gearbeitet zu haben, die zur Manipulation der Abgasnachbehandlung bei Dieselautos eingesetzt wurde. Bosch sei der illegale Einsatz bekannt gewesen. Dennoch habe der Konzern die Entwicklung nicht beendet, sondern eine Haftungsfreistellung von VW gefordert.Tilp will durch die Klage vor allem den Druck auf VW und die SE erhöhen und hebt darauf ab, dass Bosch “prozessual eine Schlüsselrolle” zukomme. “Da Bosch auf unseren außergerichtlichen Kontaktversuch nicht reagiert hat, war die jetzige Klage geboten”, so Tilp-Anwalt Marvin Kewe. Als beklagte Partei kann Bosch nicht vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. —– Wertberichtigt Seite 8