Etappensieg für Beiersdorf im Streit um "Nivea-Blau"

BGH: Patentgericht zu streng - Unilever gibt nicht auf

Etappensieg für Beiersdorf im Streit um "Nivea-Blau"

ste Hamburg – Der Kosmetikkonzern Beiersdorf hat im Streit um seine 2007 für Haut- und Körperpflegeprodukte geschützte blaue Farbmarke einen Etappensieg errungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Donnerstag ein Urteil des Bundespatentgerichts aus dem Jahr 2013 auf, das die Löschung des von dem Hamburger Dax-Unternehmen registrierten Blautons (Pantone 280 C) aus dem deutschen Markenregister angeordnet hatte (Az. I ZB 65/13). Das Bundespatentgericht habe zu strenge Maßstäbe bei der Beurteilung des Falls angelegt, so der BGH. Mit diesem muss sich nun das Bundespatentgericht erneut befassen: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wies den Fall nach München zurück.In dem Streit verlangt der Konkurrent Unilever, der von Beiersdorf als “typisch Nivea-blau” beanspruchte Farbton müsse allen Wettbewerbern zur Verfügung stehen. Unilever argumentiert, Beiersdorf verwende die blaue Farbe rein dekorativ als Verpackungshintergrund des weißen Schriftzugs Nivea. Beiersdorf hingegen betont, seit 1925 stehe die Farbe “Niveau-Blau” für die Markenwerte von Nivea. Verbraucher assoziierten weltweit “das typische Blau mit allerhöchster Hautpflege-Kompetenz”. Der Konzern begrüßte das Urteil des BGH, der die Farbe als Marke sehe und nicht nur als dekorativen Hintergrund. Unilever zeigte sich jedoch überzeugt, dass das Bundespatentgericht die ursprüngliche Lösungsentscheidung bestätigen werde.Das Gericht muss in einer neuen Umfrage feststellen, wie hoch der Anteil der Verbraucher ist, der den blauen Farbton als Produktkennzeichen erkennt. Dem BGH reichen mehr als 50 % aus, während das Bundespatentgericht bislang eine höhere Anforderung von mindestens 75 % gestellt hatte. “Der Ausgang des Streits ist weiterhin offen”, erklärte Jens Matthes, Markenrechtsexperten und Partner der Anwaltskanzlei Allen & Overy. Das Bundespatentgericht könne durchaus noch zum Nachteil von Beiersdorf urteilen. Sollte Beiersdorf den Streit verlieren, müsse dies aber nicht zwingend wirtschaftliche Einbußen für das Unternehmen nach sich ziehen.Aktionäre verhielten sich nach dem BGH-Urteil reserviert: Im Xetra-Handel stieg die Beiersdorf-Aktie gestern zwar um 1 % auf 75,08 Euro. Der Dax legte aber um 2,3 % zu.