EU-Gericht bestätigt Kartellstrafe gegen Scania
fed Frankfurt
Der Lkw-Hersteller Scania ist vor dem Gericht der Europäischen Union, also der für Wirtschaftssachen zuständigen Instanz des obersten europäischen Gerichts, mit einer Klage gegen eine 881 Mill. Euro schwere Kartellstrafe gescheitert. Die Geldbuße zählt zu den höchsten Einzelstrafen, die von den EU-Wettbewerbshütern ausgesprochen worden sind.
Die EU-Kommission war 2011 einem Kartell von Lkw-Produzenten, darunter Daimler, Volvo, Iveco und DAF, auf die Schliche gekommen, die sich über viele Jahre hinweg über Preise und Konditionen abgesprochen hatten. Scania unterlag nun vor Gericht beim Versuch, darzulegen, die EU-Kommission habe den Grundsatz der Unschuldsvermutung ebenso verletzt wie die Verteidigungsrechte des Autobauers. Die Richter in Luxemburg wiesen die Klage von Scania zurück und stellten generell klar, dass sich die EU-Beamten in „hybriden Verfahren“ durchaus auf gemeinsame Beweise stützen dürfen. Von hybriden Verfahren ist die Rede, wenn Brüssel parallel zum kartellrechtlichen Verwaltungsverfahren mit den beschuldigten Unternehmen ein Vergleichsverfahren führt. Scania hatte daran zunächst teilgenommen, sich dann aber aus den Vergleichsgesprächen verabschiedet.
Zudem klärte das Gericht, dass für den Vorwurf der „einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung“ nicht erheblich ist, ob Absprachen auf höchster Ebene oder auf anderen Organisationsebenen getroffen worden seien.