EU-Gericht rügt SNCF
fed Brüssel – Frankreich hat gegen Verpflichtungen verstoßen, die die EU Eisenbahnunternehmen auferlegt. Zu diesem Urteil ist der EU-Gerichtshof gelangt, der damit Vorwürfe der EU-Kommission bestätigt hat. Sie hatte geklagt, weil sie der Überzeugung ist, dass Frankreich keine Trennung zwischen den Einrichtungen, die Verkehrsleistungen erbringen (SNCF), und jenen, die für den Netzbetrieb zuständig sind (RFF) vorgesehen hat. Das gelte vor allem für bedeutende Entscheidungen wie die Trassenvergabe und die Festsetzung von Entgelten.Die Pariser Regierung hatte sich erfolglos mit dem Argument zu verteidigen versucht, sie habe alle Probleme 2011 durch eine Neuregelung beseitigt. Die Richter verweisen darauf, dass für sie die ursprünglichen Vorgaben bei der Beurteilung entscheidend sind, ob eine Vertragsverletzung vorliege oder nicht. Insofern wird nun gespannt darauf gewartet, wie die EU-Behörde auf das Urteil reagiert. Ist sie überzeugt, dass Paris die Auflagen immer noch nicht erfüllt, kann sie erneut klagen und Strafgelder beantragen.