EU hat Vorbehalte gegen Telekom-Pläne

Brüssel weitet Verfahren wegen Vectoring aus - Wettbewerber hoffen

EU hat Vorbehalte gegen Telekom-Pläne

hei/fed Frankfurt/Brüssel – Der Deutschen Telekom droht wegen ihrer Strategie für das schnelle Internet ein Clinch mit Brüssel. Die EU-Kommission hat die zweite Stufe einer Untersuchung gezündet, bei der es darum geht, ob die Bundesnetzagentur (BNetzA) der Telekom die Nutzung der Vectoring-Technologie wie vorgesehen erlauben darf. Der Einstieg in die “vertiefte” Prüfung bedeutet, dass die EU-Beamten durchaus Vorbehalte haben.Zwar würde das Vorhaben der Telekom dazu beitragen, dass 1,4 Milliarden Haushalte erstmals Breitbandgeschwindigkeiten von 50 Megabit pro Sekunde nutzen können. “Nichtsdestotrotz hat der Vorschlag, so wie er derzeit vorliegt, beschränkende Wirkung für andere Netzbetreiber”, mahnt die EU-Behörde. Deshalb werde sie – unter Berücksichtigung wettbewerbsrechtlicher Argumente und des Interesses am Ausbau des schnellen Internets – binnen vier Monaten eine Entscheidung fällen, ob sie die Vorbehalte aufgibt oder die BNetzA zu Korrekturen drängt.Wettbewerber, Verbände und Kommunen begrüßten einhellig den Schritt der Kommission. Sie hatten die europäische Behörde zum Einschreiten aufgefordert, nachdem sie zuvor erfolglos gegen das Vorhaben der Telekom Sturm gelaufen waren. Die Entrüstung richtet sich nicht gegen Netzausbau mittels Vectoring-Technologie an sich, sondern dagegen, dass die Telekom den Nahbereich um rund 8 000 Hauptverteiler (HVt) in Deutschland “exklusiv” ausbauen will. Begründet wird dies mit einer technischen Notwendigkeit, da Vectoring nicht funktioniert, wenn mehrere Anbieter auf der Strecke zwischen und Kabelverzweiger (KVZ) und Teilnehmeranschluss (TAL) mit einem Signal operieren. Die Wettbewerber sehen darin eine Behinderung ihrer eigenen Ausbaupläne und eine verdeckte Remonopolisierung der Telekom.Zum einen müssten mehr als 100 000 TAL-Verträge gekündigt werden. Auf Basis dieser Verträge mieten die alternativen Anbieter die Telekomleitung vom KVZ zum Teilnehmer. Was aber aus Sicht von Wettbewerbern und auch Kommunalorganen bedeutender ist: mit dem Vorgriffsrecht der Telekom auf den Nahbereich um ihre Hauptverteiler, sind die Ausbaupläne anderer Anbieter Makulatur. Diejenigen, die eigene Glasfaser bis zum KVZ legen wollten, können ihre Kunden aufgrund der erwähnten technischen Beschränkungen auf der dahinter liegenden TAL nicht mehr anschließen. Eine – weiträumige – Umgehung mit eigener Glasfaser bis zum Kunden wäre wiederum unwirtschaftlich, im Hinblick auf die potenziellen einzelnen Anschlüsse.Die alternativen Anbieter fordern daher, dass nicht nur die Telekom, sondern alle Netzbetreiber das Recht haben, ihrerseits per Vectoring (oder Glasfaser) bis zum Kunden auszubauen, so dass ggfs. die Telekom dann ein Vorleistungsprodukt der Konkurrenten nutzen müsste, wie dies umgekehrt dem Bonner Konzern auferlegt wurde. Sie haben die Unterstützung von Deutschem Städtetag und Deutschem Landkreistag, die fürchten, dass das als Übergangstechnik geltende Vectoring den wirtschaftlichen Ausbau mit zukunftsträchtiger Glasfaser hemmt.Die Telekom dagegen hofft auf Basis der Vectoring-Entscheidung der BNetzA bei breitbandigen Anschlüssen deutlich schneller voranzukommen. Konzernchef Timotheus Höttges nannte eine Unterscheidung zu FTTH “sinnfrei”.