Containerschifffahrt

EU-Kommission beschränkt Marktmacht der Containerreedereien

Die EU-Kommission begrenzt die Marktmacht der Containerreedereien, indem sie die Gruppenfreistellung für Seeschifffahrtskonsortien im April 2024 auslaufen lässt. Die deutschen Seehäfen begrüßen die Entscheidung.

EU-Kommission beschränkt Marktmacht der Containerreedereien

EU-Kommission begrenzt Marktmacht der Reedereien

Gruppenfreistellung für Seeschifffahrtskonsortien endet im April 2024 – Seehäfen begrüßen Beschluss

ste Hamburg

Die EU-Kommission will die Marktmacht der Containerreedereien beschränken. Der Rechtsrahmen, nach dem Seeschifffahrtskonsortien von den EU-Kartellvorschriften ausgenommen sind, werde nicht verlängert und werde am 25. April 2024 auslaufen, kündigten die Brüsseler Wettbewerbshüter an. Die sogenannte Gruppenfreistellungsverordnung fördere den Wettbewerb im Schifffahrtssektor nicht mehr. Der Beschluss von dieser Woche ist Ergebnis einer im August 2022 eingeleiteten Überprüfung der Verordnung, die es Schifffahrtsunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, durch Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zur Erbringung gemeinsamer Gütertransportdienste Konsortien zu bilden.

Die Gruppenfreistellungsverordnung, die die EU-Kommission 2014 und 2020 verlängert hatte, gilt für Vereinbarungen zwischen Seeschifffahrtsunternehmen, die gemeinsam auf einen Marktanteil von nicht mehr als 30% kommen. Sie soll den Reedereien durch eine höhere Auslastung des Schiffsraums Einsparungen ermöglichen.

Nur begrenzt wirksam

Stellungnahmen der wichtigsten Akteure in der maritimen Linienschifffahrt wie Reedereien, Verlader und Spediteure sowie Hafen- und Terminalbetreiber hätten gezeigt, dass die Gruppenfreistellungsverordnung für Konsortien zwischen 2020 und 2023 allenfalls begrenzt wirksam und effizient gewesen sei, so die Kommission. Angesichts der geringen Zahl und des geringen Umfangs von Konsortien, für die die Verordnung relevant sei, hätten die Seeschifffahrtsunternehmen nur begrenzte Einsparungen bei den Befolgungskosten erzielt. Die Verordnung habe bei Entscheidungen über eine Kooperation nur eine untergeordnete Rolle gespielt. Zudem habe die Verordnung während des Bewertungszeitraums kleinere Reedereien im Wettbewerb benachteiligt.

Das Auslaufen der Gruppenfreistellung für Konsortien bedeute nicht, so die EU-Kommission weiter, dass Zusammenarbeit zwischen Reedereien nach dem EU-Kartellrecht rechtswidrig wäre. Reedereien, die Transporte in die oder aus der EU anbieten, sollen künftig prüfen, ob ihre Kooperationsvereinbarungen mit den EU-Kartellregeln vereinbar sind.

Kooperationen weiter möglich

Die größte deutsche Containerreederei Hapag-Lloyd erklärte, die operative Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Gruppenfreistellung ermögliche eine bessere Auslastung der Transportkapazitäten und trage zu effizienteren Lieferketten bei. Auch nach Beendigung der Gruppenfreistellung werde eine operative Zusammenarbeit zwischen Linienreedereien möglich sein. Allerdings steige der Aufwand für Konsortien, da nun auch kartellrechtliche Einzelanalysen für Kooperationen mit einem kombinierten Marktanteil von unter 30% erforderlich seien.

Daniel Hosseus, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS), sagte, es sei "zu begrüßen, dass die kartellrechtlichen Sonderregeln für die Konsortien der Linienschifffahrt gekippt werden". Aus Sicht der Hafenwirtschaft sei das "ein wichtiger Schritt, um die Containerschifffahrt zu normalisieren". Die Ballung von Markt- und Verhandlungsmacht der großen Reederei-Allianzen gegenüber Häfen und Logistikdienstleistern bleibe aber bestehen. Die EU-Kommission, so der ZDS, müsse "dem Marktgebaren großer Allianzen klare Grenzen setzen". Ein solches Ungleichgewicht wirke zum Nachteil von Wirtschaft und Verbrauchern und könne politisch nicht gewünscht sein.

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