Luftfahrt

EU lockert Regeln für Flughafen-Slots

Die Fluggesellschaften in der Europäischen Union müssen wegen des pandemiebedingt stark gebremsten Passagierluftverkehrs ihre Start- und Landerechte (Slots) in der kommenden Sommersaison nicht zu 80% nutzen, um sie nicht zu verlieren. Das...

EU lockert Regeln für Flughafen-Slots

lis Frankfurt

Die Fluggesellschaften in der Europäischen Union müssen wegen des pandemiebedingt stark gebremsten Passagierluftverkehrs ihre Start- und Landerechte (Slots) in der kommenden Sommersaison nicht zu 80% nutzen, um sie nicht zu verlieren. Das Europäische Parlament beschloss am Donnerstag, dass die Slots nur zu 25% wahrgenommen werden müssen.

Normalerweise müssen die Airlines 80% der Slots abfliegen, damit ungenutzte Zeitfenster nicht an die Konkurrenz verloren werden. Die Regel war im Frühjahr 2020 wegen des Einbruchs des Flugverkehrs wegen der Coronavirus-Pandemie zunächst bis Oktober 2020, dann bis Ende März 2021 ausgesetzt worden. So sollte verhindert werden, dass leere Flugzeuge Routen fliegen, nur damit die Betreiber ihre Slots behalten können. Zuletzt hatte die EU die Regel in der Finanzkrise 2009 ausgesetzt, auch nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 war das der Fall.

Der Verband Airlines for Europe begrüßte den Beschluss, teilte allerdings mit, Mitglied Ryanair teile diese Position nicht. Low-Cost-Carrier wie Ryanair oder Wizzair hatten das Aussetzen der Slotregeln in der Vergangenheit kritisiert und als wettbewerbswidrig bezeichnet. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) begrüßt die Entscheidung zwar, wies aber darauf hin, dass die EU damit hinter den Regelungen in wichtigen Wettbewerbsländern zurückbleibe – beispielsweise bleibe es in Großbritannien und den USA bei der vollständigen Aussetzung der 80/20-Regelung. Aufgrund der pandemiebedingten Reisebeschränkungen sei ein Ende des Nachfrageeinbruchs nicht in Sicht, warnt der BDL. Aktuell verzeichne die deutsche Luftfahrt weniger als 10% der Passagiere, mit dem Erreichen der Passagierzahlen von 2019 wird nicht vor Mitte des Jahrzehnts gerechnet.

Die nun beschlossene Anpassung der Regelung in der EU sieht auch vor, dass Fluggesellschaften zu Beginn einer Flugplanperiode 50% ihrer Slots vorübergehend zurückgeben können, von den verbleibenden 50% müssen sie dann die Hälfte auch tatsächlich fliegen, um das Zeitfenster nicht zu verlieren.

Darüber hinaus kann die EU-Kommission die neue Regelung auch auf andere Zeitabschnitte in der Zukunft ausdehnen und die Mindestauslastungsquote ändern, wobei sie einen Spielraum zwischen 30% und 70% hat. So könne sie während der Pandemie schnell auf ein verändertes Luftverkehrsaufkommen reagieren.

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