EuGH bestätigt Verbot vonBayer-Insektiziden
Reuters Brüssel
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das teilweise Verbot von bestimmten Insektiziden zum Schutz von Bienen bestätigt. Das Gericht wies die Berufung des Bayer-Konzerns ab, der damit die Entscheidung eines anderen EU-Gerichts kippen wollte. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg hatte 2018 Beschränkungen beim Einsatz von drei Insektiziden verhängt. Dabei geht es um die Neonikotinoide Imidacloprid von Bayer Cropscience, Clothianidin von Takeda Chemical und Bayer Cropscience sowie Thiamethoxam von Syngenta.
„Bayer ist enttäuscht darüber, dass die wesentlichen Aspekte dieses Falles vom Gericht nicht anerkannt wurden“, sagte ein Sprecher des Leverkusener Pharma- und Chemiekonzerns. „Das Urteil klingt wie ein Freifahrtschein für die Europäische Kommission, bestehende Genehmigungen aufgrund von geringsten Hinweisen zu überprüfen und infrage zu stellen.“ Dabei müsse es sich nicht einmal um neue wissenschaftliche Daten handeln.
Die Europäische Kommission hatte 2013 EU-weite Auflagen für den Einsatz der drei Wirkstoffe erlassen. Diese werden zur Behandlung von Pflanzen- und Getreidearten verwendet, die Bienen besonders anziehen. Nach den Feststellungen der Kommission gefährden diese Pflanzenschutzmittel aber die Bienen.