EuGH soll Fragen zu Facebook klären
Reuters Düsseldorf
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll klären, ob das Bundeskartellamt der Daten-Sammelwut von Facebook aus Gründen des Datenschutzes einen Riegel vorschieben kann. Das Oberlandesgericht Düsseldorf werde im Verfahren um die Entscheidung des Kartellamts, gegen Facebook Beschränkungen bei der Erhebung und Verarbeitung von Nutzerdaten zu verhängen, zentrale Fragen vom EuGH klären lassen, sagte der Vorsitzende Richter des 1. Kartellsenats, Jürgen Kühnen. Man könne nicht ohne das EU-Gericht entscheiden, ob der US-Internetkonzern eine marktbeherrschende Stellung ausnutze, weil er Daten seiner Nutzer unter Verstoß gegen Regeln des Datenschutzes sammele und verwende. Denn zur Auslegung europäischen Rechts sei der EuGH berufen. Das Bundeskartellamt hatte seine Entscheidung gegen Facebook aus dem Februar 2019 auch mit Verstößen gegen europäische Datenschutzvorschriften begründet. Zuvor hatte das Gericht Zweifel am Vorgehen der Behörde geäußert: „Wir üben Kritik an der Entscheidung.“