Netzneutralität

EuGH stärkt Gebot der Netzneutralität

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in drei Verfahren die Bedeutung der Netzneutralität gestärkt und damit den beiden europäischen Mobilfunkriesen Deutsche Telekom und Vodafone Niederlagen eingebrockt. Die Richter entschieden am Donnerstag, dass...

EuGH stärkt Gebot der Netzneutralität

Reuters/dpa-afx Luxemburg

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in drei Verfahren die Bedeutung der Netzneutralität gestärkt und damit den beiden europäischen Mobilfunkriesen Deutsche Telekom und Vodafone Niederlagen eingebrockt. Die Richter entschieden am Donnerstag, dass die strittigen Streaming-Zusatzangebote gegen das Gebot der Gleichbehandlung von Daten verstoßen. Datenverbrauch durch Zusatzoptionen, die nicht auf Tarife angerechnet würden (sogenanntes „Zero Rating“), liefen dem Prinzip des offenen Internetzugangs zuwider, hieß es im Urteil. Die Begrenzung von Bandbreite, die Beschränkung der Wahl der Endgeräte oder die Begrenzung von Angeboten auf den Heimatmarkt sei nicht mit EU-Recht vereinbar.

Konkret geht es zum einen um das kostenlose Zusatzangebot für Filme und TV-Serien der Deutschen Telekom mit dem Namen „StreamOn“, das nicht auf den Datenverbrauch des Tarifs angerechnet wird, dann aber eine verminderte Bandbreite bedeuten kann. Damit stellte sich das EU-Gericht hinter eine Entscheidung der Bundesnetzagentur, die „Stream­On“ Ende 2017 zum Schutz der Netzneutralität in Teilen untersagt hatte. Die Telekom war dagegen gerichtlich vorgegangen.

Zum anderen geht es um den sogenannten „Vodafone Pass“ des britischen Telekomkonzerns, dessen Nutzung im Ausland zwar auf das Datenvolumen angerechnet wird, aber nicht im Inland. Des weiteren darf Vodafone dem EU-Gericht zufolge beim „Tethering“ – also der Verbindung eines Geräts mit einem anderen, um diesem eine Internetverbindung zu geben („Hotspot“) – den Datenverbrauch nicht anrechnen.

Nach der Entscheidung des EuGH gehen nun separate Verfahren an zwei deutschen Gerichten weiter – es ist nun aber klar, dass die Unternehmen dort auf verlorenem Posten stehen. Die Branche kämpft seit langem gegen das umstrittene Gebot der Netzneutralität, weil es sie daran hindert, ihr Angebot durch Differenzierung für bestimmte Kunden attraktiver zu machen.