Friedhelm Loh will KlöCo-Anteil ausbauen
ab Köln
Mit einem freiwilligen Übernahmeangebot an die Aktionäre von Klöckner & Co (KlöCo) will Friedhelm Loh seine Beteiligung an dem Stahlhändler auf über 30 % ausbauen. Geboten werden 9,75 Euro je Aktie und damit wenig mehr, als am Markt zuletzt bezahlt wurde. Den Handel hatte der SDax-Wert in der vorigen Woche bei 9,51 Euro verlassen. Die Nachricht bescherte der Aktie einen Kurssprung um mehr als 4 %. Das Angebot entspricht einer Bewertung von gut 970 Mill. Euro.
Nach den Angaben soll das Angebot, das voraussichtlich Ende März scharf geschaltet wird, keine Mindestannahmequote enthalten. Umgekehrt strebt Loh aber auch keine Mehrheitsposition an. Vielmehr diene das Investment dazu, die Position von KlöCo als produzentenunabhängiger Metallhändler nachhaltig zu stärken. Die Börsennotierung soll ausdrücklich erhalten bleiben.
Mit dem Überschreiten der 30-%-Schwelle, ab der ein Pflichtangebot fällig würde, eröffnet sich Loh die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt weitere Aktien am Markt einzusammeln ohne dann zu einem Pflichtangebot gezwungen zu sein. Loh, der die Aktien über seine Beteiligungsgesellschaft Swoctem hält, war 2015 bei den Duisburgern eingestiegen und hatte seine Beteiligung ein Jahr später auf gut 25 % ausgebaut. Die exakte Beteiligungshöhe ist nicht bekannt. Dem Aufsichtsrat gehört der Unternehmer seit Mai 2016 an. Ende 2020 hatte der Milliardär zusammen mit dem Finanzinvestor Apollo eine Kaufofferte erwogen. Allerdings war das Vorhaben zu früh publik geworden und wurde kurzfristig wieder abgeblasen.
KlöCo bestätigte die Ankündigung, will sich zu dem Angebotspreis und den sonstigen Konditionen allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt äußern. Mit der freiwilligen Offerte unterstreiche der größte Einzelaktionär sein Interesse an der langfristig erfolgreichen Entwicklung des Unternehmens, heißt es. Sollte Loh mit dem Angebot die 30-%-Schwelle überschreiten, stünde dem Unternehmen künftig der Weg für Aktienrückkäufe offen. Bislang verbot sich das, da der Großaktionär dann zur Abgabe einer Pflichtofferte gezwungen gewesen wäre.