Frist für Überbrückungshilfen erneut verlängert
Erneut längere
Frist für
Überbrückungshilfen
Schlussabrechnungen müssen bis Ende Oktober vorliegen
sar Frankfurt
Unternehmen, die während der Corona-Pandemie staatliche Überbrückungshilfen erhalten haben, haben nun erneut mehr Zeit, die Schlussabrechnung vorzulegen oder eine Fristverlängerung zu beantragen. Das ist dem Online-Portal zu entnehmen, über das die Schlussabrechnungen eingereicht werden müssen. Dort wird nun als neuer Stichtag der 31. Oktober genannt.
Zuvor war das Datum bereits vom 30. Juni kurzfristig auf den 31. August verschoben worden. Als Grund wurde damals ein erhöhtes Antragsaufkommen genannt. Ausbezahlt wurden die Überbrückungshilfen an Unternehmen, die beispielsweise wegen der Lockdowns während der Corona-Pandemie ihre Geschäfte schließen mussten und dadurch in ihrem Wirtschaften beeinträchtigt waren.
Wirtschaftsprüfer gefragt
Unternehmen müssen bis zum 31. Oktober eine Schlussabrechnung einreichen oder eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragen, dies muss über den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen. Die Schlussabrechnung kann zu Rückzahlungen führen. Die Angaben im Antrag wurden mitunter teilweise geschätzt. Nun müssen die Unternehmen den Corona-bedingten Umsatzrückgang nachweisen und zu viel gezahlte Hilfen zurückbezahlen.
Diskussionen gab es zuletzt um die Überbrückungshilfe an die inzwischen insolvente Düsseldorfer Peek & Cloppenburg. Wie das Magazin „Spiegel“ unter Berufung auf das Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen berichtete, flossen auf Basis von Prognosen 52 Mill. Euro an P&C.
Eine Rückerstattung von möglicherweise zu viel geleisteten Zahlungen ist allerdings unwahrscheinlich, die Forderungen müssten beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.