Gericht billigt Fahrverbote für Diesel in Städten
ge Berlin – Das Bundesverwaltungsgericht hat Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in hoch belasteten Innenstädten als letztes Mittel für zulässig erklärt. Dabei sei jedoch die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu beachten, schränkten die Leipziger Richter ein. Auch wenn es noch Monate dauern wird, bis erste Fahrverbote ausgesprochen werden, dürfte die anhaltende Verunsicherung, wie es mit dem Selbstzünder weitergeht, dazu führen, dass die ohnehin zu beobachtende Kaufzurückhaltung bei Diesel-Pkw noch zunehmen wird. Die Aktien von BMW, Daimler und VW verloren entsprechend nach dem Urteilsspruch.Die amtierende Bundesregierung will nach dem Richterspruch alles versuchen, um Fahrverbote zu vermeiden. “Mein Ziel ist und bleibt, dass Fahrverbote möglichst nie in Kraft treten müssen”, sagte Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Verkehrsminister Christian Schmidt. Der CSU-Politiker kündigte ein Maßnahmenpaket an, um bis 2020 eine substanzielle Verringerung der Stickoxidbelastung in Ballungsgebieten zu erreichen. Dazu gehörten Mindestanforderungen bei Emissionen von Bussen und Taxen, intelligente Verkehrslenkung sowie die Förderung der Elektromobilität und des öffentlichen Personennahverkehrs. Uneinig waren beide Politiker weiterhin, ob eine blaue Plakette zur Kennzeichnung “sauberer” Diesel nötig ist (Hendricks) oder nicht. Die SPD-Politikerin beharrte auch darauf, dass die Autokonzerne alte Diesel nicht nur mit Software, sondern mit neuer Technik nachrüsten.Der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher erklärte bei der Urteilsverkündung, dass Fahrverbote nur in wenigen Ballungsräumen eingeführt werden müssten. Entschädigungen für die Autobesitzer seien nicht notwendig. Es gebe weder eine finanzielle Ausgleichspflicht, noch sei von einem Zusammenbruch des Diesel-Gebrauchtwagenmarktes auszugehen. Für Stuttgart, eine der beiden Städte, die wegen überhöhter Schadstoffwerte beklagt worden waren, verfügte das Gericht, dass Euro-5-Diesel erst ab Herbst 2019 mit Fahrverboten belegt werden dürfen.—– Nebenstehender Kommentar- Berichte Seite 9