Gericht billigt Netzbetreibern mehr zu

Sieg im Milliardenstreit gegen Bundesnetzagentur - Nächste Instanz BGH

Gericht billigt Netzbetreibern mehr zu

ak Düsseldorf – Die Gas- und Stromnetzbetreiber haben im Milliardenstreit um die regulierte Verzinsung ihrer Investitionen einen Etappensieg gegen die Bundesnetzagentur erzielt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte am Donnerstag, die von der Regulierungsbehörde festgelegten Eigenkapitalzinssätze seien zu niedrig, weil sie Marktrisiken nicht ausreichend berücksichtigten.Die Bundesnetzagentur hatte die Sätze für die dritte Regulierungsperiode – für Gas läuft sie von 2018 bis 2022, bei Stromnetzen von 2019 bis 2023 – deutlich gekürzt. Für Neuanlagen sanken sie von 9,05 auf 6,91 % und für Altanlagen von 7,14 auf 5,12 % vor Steuern. Ein Prozentpunkt bedeutet bei der Eigenkapitalverzinsung für diese Regulierungsperiode ein Volumen von rund 1 Mrd. Euro. Das verteilt sich jedoch auf sehr viele Unternehmen. Gegen die Beschlüsse der Netzagentur hatten rund 1 100 Netzbetreiber – von Eon bis zu kleinen Stadtwerken – Beschwerde eingelegt. Die Zinssätze werden von den Betreibern als Netzkosten veranschlagt, den Versorgern in Rechnung gestellt und von diesen an die Kunden weitergegeben. Das OLG monierte die Vorgehensweise der Netzagentur, die die Marktrisikoprämie nur aus historischen Daten abgeleitet und das besondere gegenwärtige Marktumfeld sowie die Existenz anderer als der herangezogenen Studie nicht berücksichtigt habe.Der gestrige Beschluss ist nicht rechtskräftig. Das OLG hat den Gang zum Bundesgerichtshof wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Streits zugelassen. “Wir werden eine Rechtsbeschwerde beim BGH ernsthaft prüfen”, sagte ein Sprecher der Bundesnetzagentur auf Anfrage. Thomas Burmeister, Partner bei White & Case und für Amprion und andere Netzbetreiber tätig, rechnet in diesem Fall mit einer Verfahrensdauer von ein bis eineinhalb Jahren.