Gericht verhilft Sika zu Etappensieg
Reuters Zürich – Im Übernahmestreit um Sika hat der Schweizer Bauchemiekonzern einen Etappensieg errungen. Das Kantonsgericht Zug lehnte das Gesuch des Großaktionärs ab, eine außerordentliche Generalversammlung abzuhalten. Um die Macht an den neuen Eigentümer Saint-Gobain zu übertragen, ist eine Aktionärsversammlung notwendig. Es mache keinen Sinn, so kurz vor der auf den 14. April angesetzten ordentlichen Generalversammlung die Aktionäre zusammenzurufen, erklärte das Gericht nach Angaben von Sika. Es bestehe keine besondere Dringlichkeit.Die Gründerfamilie Burkard hatte im Dezember angekündigt, ihren Anteil an Sika für 2,75 Mrd. sfr an die französische Saint-Gobain zu verkaufen. Die Burkards haben zwar nur einen Kapitalanteil von 16 %, aber einen Stimmenanteil von 52 %. Damit kann die Familie den Verwaltungsrat mit neuen Vertretern besetzen und dafür sorgen, dass Saint-Gobain mit einem vergleichsweise geringen Kapitaleinsatz die Kontrolle über Sika übernimmt. Notwendig ist dafür eine Aktionärsversammlung. Um diesen Prozess zu beschleunigen, hatte die Familie eine außerordentliche Generalversammlung gefordert. Zweites Urteil steht noch ausDas Kantonsgericht Zug berät indes noch über eine weitere Frage. Um eine Auswechslung des Verwaltungsrates zu verhindern, hat Sika die Stimmrechte der Familie auf 2,6 % beschränkt. Dagegen ist die Familie gerichtlich vorgegangen. Sie geht einer Mitteilung zufolge davon aus, dass diese Frage bis Ende März entschieden wird. Sollte sich Sika durchsetzen, wäre die Transaktion infrage gestellt. Möglich ist, dass der Verlierer die Gerichtsentscheidung anficht oder dass das Gericht die Entscheidung an eine andere Instanz weiterreicht.