Gericht will im VW-Anlegerprozess 86 Zeugen vernehmen
Beweisaufnahme im VW-Anlegerprozess
Reuters Hamburg
Im VW-Anlegerprozess hat das Oberlandesgericht Braunschweig den Eintritt in die Beweisaufnahme beschlossen. 86 Zeugen und eine Vielzahl von Dokumenten, die von den Beteiligten vorzulegen seien oder von dritter Seite angefordert würden, sollten Aufschluss über die Abläufe vor Bekanntwerden des Dieselskandals vor fast acht Jahren geben, so das Gericht. Der Beschluss umfasse 85 Beweisfragen. Diese beträfen vor allem die gegensätzlichen Behauptungen der Beteiligten zur Kenntnis der Mitglieder des Vorstands oder anderer Ad-hoc-Verantwortlicher der Volkswagen AG vom Einbau der unzulässigen Abschalteinrichtung vor Mitte 2015. Die Beweisaufnahme soll im September beginnen.
Das Gericht verhandelt seit über vier Jahren über eine Musterklage der Fondsgesellschaft Deka Investment wegen erlittener Kursverluste durch den VW-Dieselskandal. Die Kläger – zumeist institutionelle Anleger – werfen VW und deren Hauptaktionär Porsche SE vor, die Information über den Skandal lange geheim gehalten und dadurch für einen Wertverlust ihrer Aktien gesorgt zu haben. Die Anlegerforderungen belaufen sich auf 9 Mrd. Euro.