Gesco prüft Deal mit Kartellamt
cru Düsseldorf – Der Gesco AG droht eine Ergebnisbelastung aus einem Kartellverfahren. Die Wuppertaler Industriegruppe prüft ein Angebot des Bundeskartellamts an die Gesco-Tochter Dörrenberg Edelstahl, gegen Zahlung eines hohen einstelligen Millionenbetrags von der Einleitung eines Bußgeldverfahrens abzusehen. Das Kartellamt hat bei Ermittlungen gegen Hersteller von Stahlprodukten wegen des Verdachts wettbewerbswidriger Absprachen in den Jahren 2003 bis 2015 auch gegen Dörrenberg ermittelt. Ob eine Vereinbarung mit dem Kartellamt zustande kommt, sei derzeit offen, erklärte Gesco am Dienstag in einer Pflichtmitteilung.Etwaige negative Effekte auf das Ergebnis sollen im Konzernabschluss für das laufende Geschäftsjahr 2017/2018 per Ende März berücksichtigt werden. Der Aktienkurs sank am Dienstag um zeitweise 4,7 % auf 34,23 Euro (Marktkapitalisierung: 371 Mill. Euro). Nicht von dem Gesco-Verfahren betroffen ist offenbar der deutlich größere Stahlkonzern Thyssenkrupp. Ein Verfahren betreffend Edelstahl wurde im Oktober 2017 gegen die Thyssenkrupp Steel Europe AG eingestellt, wie aus dem Geschäftsbericht hervorgeht. Der Konzern hatte seine Edelstahltochter Nirosta schon vor Jahren an den finnischen Konkurrenten Outokumpu verkauft.