Gestaffelte Kaufprämie für massentaugliche E-Autos

Heute Gipfeltreffen im Kanzleramt

Gestaffelte Kaufprämie für massentaugliche E-Autos

Reuters/BZ Berlin – Der Bund will Autofahrer mit einer Kaufprämie von bis zu 5 000 Euro zum Umstieg auf Elektroautos bewegen. Der Anreiz soll dabei zeitlich und nach Art des E-Antriebs gestaffelt werden, wie aus einem Papier des Finanzministeriums hervorgeht, das Reuters vorlag. Der Zuschuss soll von 2016 an zunächst 5 000 Euro für reine E-Autos und 3 000 Euro für Plug-in-Hybride mit gemischtem Antrieb betragen, heißt es im Konzept für den Autogipfel heute im Kanzleramt.Diese Prämien sollen bis Juni 2018 gelten und danach auf 3 000 beziehungsweise 2 000 Euro abschmelzen. Die Kosten von insgesamt 1,2 Mrd. Euro teilen sich demnach Bund und Autoindustrie. Ist die Summe aufgebraucht, entfällt der Zuschuss. Diesen gibt es auch nicht für Luxusautos ab 60 000 Euro. Ursprünglich sei gar eine Obergrenze von 40 000 vorgesehen gewesen. Doch dann wäre ein sehr großer Teil der E-Auto-Modelle deutscher Firmen aus der Förderung gefallen.Ladestationen würden mit weiteren 300 Mill. Euro bis 2020 ausgebaut. Die Bundesregierung will bis 2020 eine Million E-Autos auf die Straßen bringen. Derzeit sind es noch unter 50 000.Die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Wirtz wollte sich nicht festlegen, ob es bei dem Spitzentreffen von Autoindustrie und Bundesregierung eine Einigung gibt. Es könne auch sein, dass noch ein weiteres Treffen nötig sei.Das es noch offene Fragen gibt, spiegelt sich auch in dem Papier des Finanzministeriums wider: So wird dort auch eine mögliche Prämie von 4 000 Euro für reine Elektroautos als Alternative erwähnt, die ebenfalls hälftig von der Industrie mitbezahlt werden müsse. Zudem heißt es, dass die Ladestationen durch die Industrie betrieben würden, wobei sich Autobranche und Energiewirtschaft “angemessen an der Umsetzung” beteiligen. Nicht zu versteuernUnterstützen will der Bund den E-Auto-Betrieb zudem steuerlich: So soll das Laden von Autos beim Arbeitgeber kein geldwerter Vorteil sein, auf den der Fiskus zugreift. Steuerfrei soll es auch sein, wenn der Arbeitgeber dem Beschäftigten eine Pauschale zahlt, damit er das Auto auch außerhalb des Firmengeländes lädt.Erleichtert werden soll das Laden von Autos durch Änderungen im Bau-, Miet- und Wohnungsrecht: So soll die Einrichtung von Ladepunkten für Stellplatzmieter und Eigentümer erleichtert werden, die derzeit auf Zustimmung der Vermieter oder der gesamten Eigentümergemeinschaft angewiesen sind.Die stark vom Dieselantrieb abhängige deutsche Autoindustrie forciert wegen der Diskussionen um erhöhte Stickoxidwerte und wegen absehbarer Verschärfungen bei den Abgasgrenzwerten den Umstieg auf Elektromobilität.