Google-Entscheidung der EU-Kommission wirft Fragen auf
Von Simon Spangler *)Die Europäische Kommission hat am 27. Juni 2017 gegen Google das bisher höchste Bußgeld ihrer Geschichte wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung im Bereich der Suchmaschinen verhängt. Vorgeworfen wird Google, den eigenen Preisvergleichsdienst “Google Shopping” unter Zuhilfenahme der beherrschenden Stellung auf dem Markt für Suchmaschinen “angeschoben” zu haben. Google soll den Algorithmus, der der Suchmaschine zugrunde liegt und der für die Platzierung der Treffer verantwortlich ist, nicht auf ihren eigenen Preisvergleich angewendet haben, sondern nur auf die konkurrierenden Preisvergleiche. Dadurch ist Google-Shopping stets ganz oben platziert.Die Auswirkungen dieser Praxis auf den Wettbewerb bei Preissuchmaschinen bemisst die Europäische Kommission in Klicks: Das “Anschieben” habe zu einem schlechteren Ranking der konkurrierenden Preisvergleiche in den Google-Suchergebnissen geführt, was sich in weniger Klicks auf deren Websites widergespiegelt habe. Gleichzeitig seien durch das “Anschieben” die Klicks auf Google Shopping angestiegen. Gerichte gefordertDie bisher verfügbaren Informationen zu der – noch nicht veröffentlichten – Entscheidung lassen einige Fragen offen: Warum hat die Kommission in dem ersten Fall dieser Art gleich eine Rekordgeldbuße von 2,42 Mrd. Euro verhängt? Schließlich gab es bis dato keine Präzedenzfälle, an denen sich Google hätte orientieren können. Angesicht der Praxis in anderen Fällen, wäre es nahe-liegend gewesen, Google im ersten Anlauf lediglich aufzugeben, das beanstandete Verhalten abzustellen. Dass die Kommission stattdessen hart durchgreift, dürfte eine juristische Materialschlacht auslösen, die vor den europäischen Gerichten geschlagen wird.Die europäischen Gerichte werden sich mit den angeblichen negativen wettbewerblichen Auswirkungen des Verhaltens von Google auseinandersetzen müssen. Zu hinterfragen sein wird dabei die Bedeutung von Klicks, d.h. die festgestellten Abflüssen an Klicks bei konkurrierenden Preissuchmaschinen bzw. der gleichzeitige Zugewinn von Klicks bei Google Shopping. Nutzer von Suchmaschinen werden sich häufig ein eigenes Bild von der Leistungsfähigkeit einzelner Preissuchmaschinen machen. Es entstehen Präferenzen, die sich zwar grundsätzlich in den Klick-Zahlen abbilden, aber die Bedeutung der Google-Suche in den Hintergrund treten lassen: Missfällt einem Nutzer Google Shopping, so wird er es auch nicht mehr aufrufen, sondern eine alternative Preissuchmaschine präferieren. Diese ruft er entweder direkt oder – nicht zuletzt aus Gewohnheit – über die Google-Suche auf. Die eigentliche Platzierung in der Google-Suche ist dann häufig nur noch von untergeordneter Bedeutung.Wie kann Google einen gesetzeskonformen Zustand herstellen? Die Kommission fordert eine Gleichbehandlung von Google Shopping mit konkurrierenden Preisvergleichen durch eine ausnahmslose Anwendung des Suchalgorithmus. Diese Vorgabe wird Google vermutlich zwingen, das Erscheinungsbild seiner Preissuchmaschine fundamental zu ändern. Anders als herkömmliche Preissuchmaschinen ist Google Shopping bisher nicht als eigenständige Website aufgebaut, sondern als ein integrativer Bestandteil der Google-Startseite.Die Entscheidung ist ein lang erwarteter Präzedenzfall mit voraussichtlich erheblichen Auswirkungen für die digitale Wirtschaft. Sie gibt einen Eindruck, nach welchem Maßstab die Kommission künftig Verhaltensweisen in der Digitalwirtschaft bewertet. Schutz genießt hiernach offenbar das Vertrauen der User in die Neutralität des (kostenfreien) Angebots von Google und Co. Innerhalb von deren Angebotsportfolio ist grundsätzlich Leistungswettbewerb zu gewährleisten, das heißt, in Einzelbereichen vorhandene Marktmacht darf nicht zum Anschieben anderer Bereich genutzt werden. Nicht das “klassische Bild”Auf den ersten Blick schützt dieser Ansatz Wettbewerb und Innovation. Nicht zu vergessen ist aber, dass die Internetriesen von heute nur noch wenig mit dem “klassischen Bild” eines Monopolisten gemein haben, dem es primär um die Sicherung des Status quo geht. Google, Facebook, Amazon und Apple investieren seit jeher in neue Innovationsgebiete wie zum Beispiel künstliche Intelligenz oder Mobility. Der Schutz des Wettbewerbs könnte daher letzten Endes den Preis haben, dass derartige Investitionen wegen des höheren Amortisierungsrisikos künftig weniger attraktiv werden.Die Produkte von Google & Co. halten ohnehin in immer mehr Lebensbereiche Einzug. Es wird daher mit Spannung zu beobachten sein, wie die Vorgaben aus der Google-Entscheidung in der Praxis umgesetzt werden. So laufen derzeit Apple Carplay und Android Auto den klassischen Infotainment-Systemen im Auto den Rang ab. Entsteht hier eine marktbeherrschende Stellung, so wäre künftig sicherzustellen, dass die unternehmenseigene Navigationsapp oder der Musikstreamingdienst nicht grundlos bevorzugt werden.—-*) Simon Spangler ist Junior-Partner bei Oppenhoff & Partner.