Gute und böse Aktionäre
Nicht nur der islamistische Terror, auch die Machtkämpfe islamischer Staaten um die Vorherrschaft am Golf bedrohen die freie westliche Welt und ihre Werte. Die hierzulande bisher stark politisch geprägte Diskussion über Terrorabwehr erhält eine weitere Facette und sollte mit dem Katar-Boykott der arabischen Nachbarn eine breite wirtschaftspolitische Debatte auslösen über die Engagements der Golf-Staaten. Während die Auswirkungen der unter Führung von Saudi-Arabien verhängten Wirtschaftssanktionen angesichts der Größe Katars regional begrenzt bleiben dürften, müssen die Beteiligungen des katarischen Staatsfonds und der Herrscherfamilie an Banken und Industrieadressen neu bewertet werden. Dies wird nicht ohne Folgen für Finanzwelt und Unternehmen bleiben.Bis vor kurzem sind katarischen Investoren in Europa noch die roten Teppiche ausgerollt worden. In Deutschland zählen sie bei Deutscher Bank und Volkswagen zu den stabilen strategischen Aktionären. Jenseits der Frage, ob der Boykott sogar eines der reichsten Länder der Welt dazu zwingen könnte, sich aus finanziellen Gründen von einigen seiner Investments wieder zu trennen, müssen sich die Unternehmen ganz neue Gedanken über ihr Aktionariat machen. Sonst laufen sie Gefahr, unversehens zwischen die Fronten politischer Auseinandersetzungen zu geraten, wie einst Thyssenkrupp in Zeiten ihres iranischen Großaktionärs.Wie auch immer man den Vorwurf der Finanzierung islamistischen Terrors bewerten mag, der ja schon länger nicht nur gegen Katar, sondern auch gegen Saudi-Arabien erhoben wird: Unternehmen, an denen Fonds von Staaten beteiligt sind, die unter dem Verdacht der Terrorfinanzierung stehen, müssen sich dem Thema stellen. Es darf dem Vorstand einer deutschen Aktiengesellschaft nicht egal sein, ob mit den ausgeschütteten Dividenden indirekt auch Terror finanziert wird.Zwar kann sich kein Unternehmen und kein Vorstand seine Aktionäre einfach aussuchen oder sie gar in “gute” und “böse” Aktionäre kategorisieren. Doch ein klares Zeichen, dass Terrorunterstützer nicht zu den willkommenen Aktionären zählen und ihre Vertreter in Organen der Gesellschaft wie dem Aufsichtsrat keinen Platz haben, ist das Mindeste, was man von Managern erwarten darf, die sich bei anderer Gelegenheit ihrer ethischen Grundsätze rühmen. Auch den übrigen Stakeholdern sind Unterstützer des Terrorismus als Mitgesellschafter nicht zumutbar, egal aus welchem Land sie kommen.