Haftstrafe für Middelhoff - Drei Jahre ohne Bewährung

Richter Schmitt ordnet Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr an

Haftstrafe für Middelhoff - Drei Jahre ohne Bewährung

ab Düsseldorf – Das Landgericht Essen hat den ehemaligen Arcandor-Chef Thomas Middelhoff zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren ohne Bewährung verurteilt. Der Manager habe sich in 27 Fällen der Untreue und in drei Fällen der Steuerhinterziehung schuldig gemacht, urteilte Richter Jörg Schmitt am Freitag. Middelhoff nahm das Urteil mit versteinerter Miene entgegen.Wegen Fluchtgefahr – der Manager hat seinen Wohnsitz in Frankreich – stellte das Gericht einen Haftbefehl aus. Dieser wurde auch nach dem nichtöffentlichen Haftprüfungstermin nicht außer Kraft gesetzt. Für die neue Woche ist allerdings ein weiterer Termin zur Haftprüfung anberaumt, teilte das Gericht mit.Mit dem Urteil, das nur unwesentlich hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurückblieb, beendet das Landgericht nach gut sechs Monaten einen der medienwirksamsten Untreueprozesse in jüngerer Zeit. Prozessbeobachter gehen davon aus, dass Middelhoffs Verteidiger – Winfried Holtermüller und Udo Wackernagel – in Revision gehen werden.Den entstandenen Schaden – Privatflüge auf Firmenkosten und die Abrechnung der Kosten für eine Festschrift für einen einstigen Mentor Middelhoffs – bezifferte der Richter auf gut 500 000 Euro. Middelhoff habe sich in mehreren Fällen der schweren Untreue schuldig gemacht. Mit dem Strafmaß sei das Gericht unter der theoretisch möglichen Höchststrafe von zehn Jahren geblieben, führte der Richter aus.Middelhoff habe sich in seinen Aussagen im Prozess in zahlreichen Widersprüchen verstrickt, urteilte Schmitt und sprach von “abenteuerlichen Erklärungsversuchen”. “Wir sind überzeugt, dass an entscheidenden Stellen des Prozesses (…) Ihre Einlassung nicht vom Willen des ehrlichen Umgangs, sondern von verteidigungstaktischen Motiven geprägt war.” Middelhoff hatte dagegen bis zuletzt beteuert: “Ich kann mir kein Fehlverhalten vorwerfen.”—– Personen Seite 16