Corporate Governance

HKP baut Angebot für Aufsichtsräte aus

Die Beratungsgesellschaften HKP Group und ECBE suchen den Schulterschluss in der Evaluierung von Aufsichtsräten. Eine europäische Plattform soll die Professionalisierung der Gremien unterstützen.

HKP baut Angebot für Aufsichtsräte aus

HKP baut Angebot für Aufsichtsräte aus

Unternehmensberatung übernimmt Spezialisten für Gremien-Evaluierung – Europäisches Netzwerk geplant

swa Frankfurt

Die HKP Group baut ihr Geschäft mit einer Übernahme aus. Die Unternehmensberatung hat 75% der Anteile des European Center for Board Effectiveness GmbH (ECBE) erworben, einer Gesellschaft, die auf die Begleitung und Durchführung von Evaluierungen von Aufsichtsräten spezialisiert ist. Über die Bündelung der Kompetenzen in der Evaluierung von Gremien wollen beide Unternehmen ihren Kunden ein breiteres Spektrum in der Beratung anbieten. „Wir sind der Meinung, dass professionellere und mit mehr Aufgaben ausgestattete Aufsichtsräte in der Evaluierung auf Beraterseite eine andere Anbieterstruktur brauchen“, sagt Michael Kramarsch, Gründer und Managing Partner der HKP Group.  

Eigenständige Einheit und Marke

Dabei soll ECBE unter dem Dach der HKP als eigenständige Einheit und Marke arbeiten An Bord bleiben als Berater und Gesellschafter die Gründer Daniela Mattheus und Michael Wolff sowie der Geschäftsführer Lukas Berger. ECBE soll auf Gremienevaluierung fokussiert bleiben. Gemeinsam will man darüber hinaus unterschiedlichste Themen abdecken – von der Beratung der Aufsichtsratsstruktur über Vergütungsthemen, rechtliche Aspekte, Investor Engagement bis zu Qualifizierung der Gremien, erläutert Kramarsch.

Die Nachfrage im Markt zeige, dass eine ganzheitliche Beratung gesucht werde, ergänzt Kramarsch. Für HKP sei Gremienevaluierung bislang nur ein kleines Geschäftsfeld gewesen; ECBE und HKP hätten hier in der Vergangenheit aber schon kooperiert.

Europäische Plattform

Ziel beider Beratungsgesellschaften ist es, in der neuen Struktur eine europäische Plattform für die unabhängige Beratung von Aufsichtsräten zu etablieren. „Wir sind in Gesprächen mit einem Partner, der für ein europäisches Land die ECBE-Methodik übernehmen würde“, sagt Kramarsch.

Die Beratungsgesellschaft ECBE hält sich zugute, erstmals in einem wissenschaftlich gestützten Prozess eine Evaluierung von Aufsichtsräten entwickelt zu haben. Die Methode hat Mitgründer Wolff, Professor an der Universität Göttingen, maßgeblich erarbeitet. Vorbild der ECBE seien Länder wie Großbritannien gewesen, wo sich schon länger unabhängige Boutiquen entwickelt hätten, die sich ausschließlich um den Board kümmern, erklärt Mattheus, die vor Gründung der ECBE viele Jahre in dem Thema für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gearbeitet hat. Investoren und eine neue Generation von Aufsichtsräten verlangten zunehmend eine unabhängige Professionalität in der Evaluierung der Gremien, unterstreicht auch Kramarsch.

Der Schulterschluss mit HKP soll es ECBE ermöglichen, in einem internationalen Netzwerk die Transformation von Aufsichtsräten zu begleiten. „Eine europäische Plattform schafft das Instrumentarium, sich mit anderen Providern auszutauschen und strukturiert und evidenzbasiert Informationen über gute Governance nach Deutschland zu bringen“, sagt Mattheus.

Bislang sei ECBE primär im deutschen Markt tätig, künftig soll ein europäisches Netzwerk entstehen. „Wir wollen in anderen europäischen Ländern Partner gewinnen, die mit uns gemeinsam im Rahmen der Evaluierung zur Verbesserung der Governance beitragen“, erklärt Mattheus. Ziel sei, lokal etablierten Lizenznehmern für ihre eigenen Märkte die wissenschaftlich abgesicherte Methodik von ECBE anzubieten.

Höhere Frequenz

In Deutschland sind Banken nach dem Kreditwesengesetz (KWG) zu einer jährlichen Evaluierung der Aufsichtsratsarbeit verpflichtet. Der Corporate Governance Kodex empfiehlt zudem für alle börsennotierten Unternehmen die regelmäßige Beurteilung der Arbeit des Kontrollgremiums. In der Marktpraxis verschiebt sich laut Kramarsch gegenwärtig der Turnus von „dann und wann“ über eine Dreijahresfrist bis hin zu jährlich.  

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