Huawei muss in der EU vorerst kein Verbot fürchten
scd Frankfurt – Die EU-Kommission hat sich in ihren Empfehlungen für den sicheren Aufbau eines Mobilfunknetzwerks der 5. Generation vorerst nicht für ein Verbot der Beteiligung bestimmter Unternehmen ausgesprochen. Damit ist der in den USA und einigen EU-Ländern sehr kritisch gesehene chinesische Netzwerkausrüster Huawei vorerst nicht ausgeschlossen worden. Allerdings räumt die Kommission die hohe Bedeutung von 5G ein. Die übernationale Natur digitaler Infrastruktur und die damit verbundenen grenzüberschreitenden Gefahren bedeuteten, “dass jede Verwundbarkeit eines 5G-Netzwerks oder ein Cyberangriff auf die künftigen Netzwerke eines Mitgliedstaats die Union als Ganzes betreffen würden”, heißt es in dem Memo aus Straßburg.Allerdings nimmt die EU indirekt Bezug auf Huawei, indem sie die wachsenden Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit der steigenden chinesischen technologischen Präsenz in Europa betont. Die Sicherheit der 5G-Netze sei der Schlüssel, um die strategische Autonomie der Europäischen Union sicherzustellen.Statt eines Verbots von Huawei-Ausrüstung beim Ausbau der 5G-Netzwerke schlägt die EU allerdings erst einmal einen mehrstufigen Prozess vor, an dessen Ende ein gemeinsames Vorgehen in Europa stehen soll. Der Ausschluss der Chinesen, die in den USA wegen Spionage-Gefahr bei 5G nicht dabei sind, ist aber noch nicht endgültig vom Tisch.In einem ersten Schritt sollen nun die Mitgliedstaaten bis zur Jahresmitte eine nationale Risikobewertung vornehmen, die dann bis zum 15. Juli der EU-Kommission sowie der europäischen Cybersicherheitsbehörde ENISA übermittelt wird. Letztere soll parallel die Gefahrenlandschaft für den 5G-Ausbau skizzieren, so dass bis zum 1. Oktober eine EU-weite Risikobewertung vorgenommen werden kann. Darüber hinaus soll in den nächsten Monaten ein EU-weites Zertifizierungs-Rahmenwerk auf die Beine gestellt werden, bei dem Zertifizierungen im Zusammenhang mit 5G-Netzwerken und -Ausrüstung priorisiert werden sollen. Zum 1. Oktober 2020 sollen die Mitgliedstaaten und die Kommission dann feststellen, ob Anlass für weitergehende Schritte besteht.