Juristisches Nachspiel für Lafarge in Sicht
wü Paris
Während in Paris der Prozess gegen Täter und Hintermänner der Attentate vom 13. November 2015 begonnen hat, droht LafargeHolcim ein juristisches Nachspiel wegen Vorwürfen, die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) finanziert zu haben. Der Kassationshof annullierte die Entscheidung eines Berufungsgerichts, ein Untersuchungsverfahren gegen den Zementkonzern wegen des Verdachts aufzuheben, mitschuldig an Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu sein.
Der französische Zementhersteller, der 2015 mit Holcim aus der Schweiz fusioniert hat, wird verdächtigt, über seine Tochtergesellschaft Lafarge Cement Syria 2013 und 2014 in Syrien fast 13 Mill. Euro an terroristische Gruppierungen gezahlt zu haben – in Form von Wegegeld oder Käufen von Rohstoffen. Mit Hilfe dieser Zahlungen soll die Lafarge-Tochter versucht haben, den Betrieb ihres Zementwerks in Dschalabija in Nordsyrien aufrechtzuerhalten. Ein Teil des Geldes soll an die Terrororganisation IS gegangen sein, zu der sich der Hauptangeklagte des Pariser Terrorprozesses, Salah Abdeslam, jetzt vor Gericht bekannte.
Lafarge soll auch nicht genügend für den Schutz der syrischen Angestellten getan haben, nachdem die nach Syrien entsandten Mitarbeiter und die Firmenleitung 2012 evakuiert wurden. Lafarge wird deshalb auch verdächtigt, Menschenleben gefährdet zu haben. Dem Zementhersteller wird zudem vorgeworfen, gegen Embargos verstoßen zu haben. Ob Lafarge wegen der Mitschuldigkeit an Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der Gefährdung von Menschenleben strafrechtlich verfolgt werden wird, sollen nun Untersuchungskammern des Berufungsgerichts entscheiden. Die Entscheidung des Kassationsgerichtes sage nichts über eine mögliche Schuldigkeit Lafarges aus, erklärte der Zementkonzern.