Kapitalmarktprofis fordern mehr Rechte
swa Frankfurt – Aus dem Kreis der Finanzanalysten formiert sich Kritik an den Gesetzesplänen der Bundesregierung zur Verbesserung von Aktionärsrechten. Der Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Aktionärsrechterichtlinie geht nicht weit genug, meint die DVFA Kommission Corporate Governance in ihrer Stellungnahme zu dem Vorhaben.Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums bleibe in wichtigen Punkten wie der Vergütungspolitik hinter den Möglichkeiten der EU-Richtlinie zurück, moniert Michael Schmidt, Mitglied der Geschäftsführung von Deka Investment und DVFA-Vorstandsmitglied. Erheblichen Nachbesserungsbedarf sieht der Governance-Experte Christian Strenger auch bei der Regulierung von Geschäften zwischen Unternehmen und nahestehenden Personen. “Diese Frage steht seit Jahren im Governance-Fokus, weil Vermögenstransfers zulasten der Minderheitsaktionäre die Finanzierungsbereitschaft des Kapitalmarkts negativ beeinflussen”, sagt Strenger.In der Vorstandsvergütung fordern die DVFA-Vertreter ein verbindliches Votum der Hauptversammlung zur Vergütungspolitik. Der Referentenentwurf sieht das “Say on Pay” dagegen nicht rechtlich bindend vor. Auch die Abstimmung zum Vergütungsbericht soll aus Sicht der Kapitalmarktprofis verbindlich gefasst werden. Den Rahmen für Vereinbarungen zur Rückforderung variabler Vergütung bei Fehlentwicklungen (Clawback-Klauseln) möchte der Berufsverband gesetzlich geregelt wissen, damit Rechtssicherheit geschaffen werde. Schwelle zu hochBeim Thema “Related Party Transactions” sieht die DVFA im Referentenentwurf erhebliche Defizite mit Blick auf die Rechte der Minderheitsaktionäre. Es werde nicht zwischen natürlichen und juristischen Personen unterschieden, und die Aufgriffsschwellen seien zu niedrig angesetzt. Hier sehe der Referentenentwurf eine Schwelle von 2,5 % der Bilanzsumme vor, damit solche Geschäfte zustimmungspflichtig werden, was laut DVFA deutlich zu hoch ist. Bei Bayer läge die Grenze so etwa bei 2 Mrd. Euro.