Kartellamt eröffnet Verfahren gegen Amazon
wb Frankfurt – Das Bundeskartellamt knöpft sich Amazon vor. Die Behörde leitet ein Missbrauchsverfahren gegen den mit Abstand größten Online-Händler der Welt ein. In einem solchen Verfahren wird geprüft, ob ein Unternehmen mit seinen Geschäftspraktiken den Wettbewerb in Deutschland behindert. Am Ende könnte verfügt werden, dass dieses Verhalten geändert werden muss. Es handelt sich zunächst nicht um ein Bußgeldverfahren. Gemäß Behördenchef Andreas Mundt nimmt der E-Commerce-Multi eine Doppelrolle als größter Händler und größter Marktplatz ein, was andere Händler behindern könne. Wenn Amazon marktbeherrschend ist, darf der Konzern seine Marktposition nicht missbrauchen.Die Wettbewerbshüter gehen in mehreren Fällen gegen Internetkonzerne vor. So läuft seit längerem ein Verfahren gegen Facebook. Im September hatte die Europäische Kommission erklärt, sie nehme Amazon wegen des Umgangs mit Verkaufsdaten von Händlern unter die Lupe. Die Verfahren ergänzen sich laut der Bonner Behörde.—– Bericht Seite 9