Kartellamt mahnt Bahn wegen Umgang mit Daten ab
sp/Reuters Berlin
Mobilitätsplattformen wie der Berliner Reisevermittler Omio oder der Fernbusanbieter Flix aus München werfen der Deutschen Bahn seit Jahren vor, ihnen den Zugang zu Verkehrsdaten zu erschweren und damit den Wettbewerb zu behindern. Jetzt hat sich auch das Kartellamt zumindest in Teilen dieser Meinung angeschlossen und der Bahn unter anderem wegen ihres knausrigen Umgangs mit Daten eine Abmahnung ins Haus geschickt. „Das Bundeskartellamt ist zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass bestimmte Verhaltensweisen und Vertragsklauseln der Deutschen Bahn gegenüber Mobilitätsplattformen einen Missbrauch von Marktmacht darstellen“, heißt es in der Mitteilung der Behörde zu den Erkenntnissen am Ende eines drei Jahre dauernden Prüfverfahrens.
Die Bahn bestätigte den Erhalt eines umfangreichen Entscheidungsentwurfs des Kartellamts, den sie nun rechtlich prüfe. Der Konzern und die zum Verfahren beigeladenen Mobilitätsplattformen haben jetzt sechs Wochen Zeit, zu dem vorläufigen Ergebnis Stellung zu nehmen. Der Bahn drohen im Rahmen des Verfahrens keine Bußgelder. Die Kartellwächter könnten den Konzern am Ende aber zwingen, die kritisierte Praxis abzustellen.
Die Bahn sei das in Deutschland marktbeherrschende Unternehmen auf der Schiene, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. Sie liefere wichtige Daten nicht an die Internetplattformen, die etwa eine Kombination von Bahntickets mit Flügen, Carsharing, Fernbus oder Mietfahrrädern vermitteln. Die Bahn informiere diese nicht über Prognosedaten zum Beispiel über Verspätungen, Fahrtverlauf oder Zugausfälle. Das Kartellamt sei indes der Auffassung, dass die Bahn die Anbieter mit solchen Daten versorgen müsse.
Das Bundeskartellamt hatte Ende 2019 ein Missbrauchsverfahren gegen die Bahn eingeleitet. Nach den bisherigen Erkenntnissen der Wettbewerbshüter nimmt der Konzern im deutschen Markt eine Doppelrolle ein. Die Bahn sei einerseits eine marktstarke Mobilitätsplattform mit ihrem Portal Bahn.de und mit ihrer App DB Navigator. Andererseits habe sie als mit weitem Abstand führendes Schienenverkehrsunternehmen die Möglichkeit, aufgrund ihrer Schlüsselstellung die Nutzung des Schienenverkehrs in den Angeboten Dritter zu kontrollieren.