Kartellamt prüft Apple-Stopper
dpa-afx Bonn
Das Bundeskartellamt hat eine Untersuchung gegen die Anti-Tracking-Regelungen von Apple eingeleitet. Das teilt die Behörde mit. Dabei steht die Art und Weise im Fokus, wie Apple es Nutzern ermöglicht, das Nachverfolgen ihres Verhaltens quer über verschiedene Apps und Websites zu stoppen. Das Bundeskartellamt will untersuchen, ob die Regelungen die eigenen Angebote von Apple bevorzugt behandeln oder andere Unternehmen behindern könnten. Die im Sommer 2020 angekündigte Funktion „App Tracking Transparency“ (ATT) wurde im April 2021 beim iPhone, iPad und der Set-Top-Box Apple TV eingeführt. Konzerne wie Meta (Facebook, Instagram und Whatsapp), die stark von Werbeeinnahmen abhängig sind, beklagten sich, dass sie ohne Tracking nicht mehr zielgenau Werbung ausspielen könnten und große Einnahmeverluste hinnehmen müssten.
In Deutschland reichten Spitzenverbände der Medien-, Internet- und Werbewirtschaft noch im April 2021 eine Beschwerde gegen Apple beim Bundeskartellamt ein. Sie machten geltend, dass das Unternehmen mit ATT seine Marktmacht missbrauche und gegen Kartellrecht verstoße. Apple weist die Vorwürfe zurück. Der Konzern betont, dass ATT Nutzern die Wahl gebe zu entscheiden, ob Apps sie tracken oder ihre Informationen an Dritte weitergeben dürfen.