Kartellamt rügt Lufthansa wegen Condor
hei/dpa-afx Bonn/Frankfurt
Im Streit mit der Lufthansa um die Kündigung von Zubringerflügen erhält der Ferienflieger Condor nun auch Rückendeckung vom Bundeskartellamt. Zuvor hatte schon EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager das Vorgehen des deutschen Marktführers bemängelt. Nach einer vorläufigen Prüfung der Wettbewerbshüter missbraucht die Lufthansa ihre Marktmacht im Kampf um touristische Langstrecken-Passagiere, wie das Bundeskartellamt auf Anfrage mitteilte. Lufthansa hatte den langjährigen Pauschalvertrag über Zubringerflüge zu den Condor-Fernreisen im vergangenen November gekündigt. Umsteigeverbindungen mit einem Wechsel der Fluggesellschaft werden dadurch schwieriger buchbar. Condor beschwerte sich daraufhin beim Bundeskartellamt.
Die Lufthansa zieht nach jüngsten Aussagen eines Sprechers in Erwägung, den Vertrag mit Condor vorerst weiterlaufen zu lassen. „Eine finale Entscheidung“ gebe es bisher nicht. Dem Kartellamt zufolge nutzen durchschnittlich etwa 25% der Passagiere der Condor-Langstrecken einen Zubringerflug nach Frankfurt, um dort in eine Condor-Maschine umzusteigen. „Ohne diese Zubringerpassagiere könne die Langstrecke der Condor „nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen nicht wirtschaftlich betrieben werden“, erklärten die Wettbewerbshüter. Die Lufthansa kann bis zum 7. April 2021 dazu Stellung nehmen. Danach entscheidet das Bundeskartellamt darüber, ob einstweilige Maßnahmen erlassen werden. Lufthansa will selbst stärker in das Touristikgeschäft einsteigen, dem nach der Coronakrise eine schnellere Erholung zugetraut wird als den Geschäftsreisen.