Kartellamt schaut sich Champions League an

Sky teilt Übertragung mit Streaming-Dienst

Kartellamt schaut sich Champions League an

wb Frankfurt – Das Bundeskartellamt beäugt die Vergabe der Übertragungsrechte für die Fußball-Champions-League in Deutschland an den Pay-TV-Sender Sky. Die Behörde bezweifelt offenbar, dass dabei alles mit rechten Dingen zugegangen ist.Der Wettbewerb für Fußball-Vereinsmannschaften in Europa ist seit der laufenden Saison 2018/19 in Deutschland und Österreich nicht mehr live im frei empfangbaren Fernsehen zu sehen. Denn Sky hatte die Ausschreibung des Uefa-Vermarkters Team gewonnen und sich die Übertragungsrechte mit dem Internetstreaming-Dienst DAZN aufgeteilt. Dieser gehört zur Perform-Gruppe des milliardenschweren in Odessa geborenen Investors Len Blavatnik. Der Zuschlag für die weltweite Sky ging jüngst für fast 40 Mrd. Dollar von 21st Century Fox an den US-Kabelkonzern Comcast. Disney wurde ausgestochen.”Wir untersuchen, wann und in welcher Form die Kooperation der beiden Unternehmen beschlossen wurde und ob die Zusammenarbeit den Wettbewerb im Interesse der Verbraucher gefördert oder beschränkt hat”, sagt Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Seine Behörde könnte Änderungen an der Aufteilung der Spiele von Sky verlangen. Der Pay-TV-Sender zeigt bis 2021 selbst nur noch 34 der 138 Spiele der Champions League live und in voller Länge, um zu sparen. Die übrigen sind bei DAZN zu sehen. Das ZDF hatte die Rechte bis zum Ende der Saison 2017/18 inne, konnte sich im Bieterwettstreit jedoch nicht gegen die Konkurrenz durchsetzen.Sky unterliege als führender Bezahlfernsehanbieter in Deutschland unter Umständen besonderen Beschränkungen bei der Kooperation mit Wettbewerbern, so die Wettbewerbshüter. Die Zusammenarbeit mit der Perform-Gruppe könne Sky möglicherweise helfen, ihre Marktposition abzusichern. Darüber hinaus sind bestimmte Spiele, auch deutscher Vereine, jetzt nur noch über das Internet zu sehen. Im frei empfangbaren Fernsehen sind gar keine Spiele der Champions League mehr anzuschauen. Auch insofern komme eine durch die Kooperation bezweckte oder bewirkte Wettbewerbsbeschränkung in Betracht. Offenkundig vermutet das Amt auch, dass sich Sky und DAZN vor der Rechtevergabe abgesprochen haben könnten. Deshalb sollen die beiden Unternehmen selbst, aber auch andere Bieter befragt werden, wie die Ausschreibung abgelaufen sei, wie die Bonner Behörde weiter erklärt.