Kartellamt verhängt Bußgeld gegen Autobauer
scd/Reuters Frankfurt – Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 100 Mill. Euro gegen BMW, Daimler und Volkswagen wegen wettbewerbswidriger Praktiken beim Einkauf von Langstahl verhängt. Auf BMW entfallen nach Unternehmensangaben 28 Mill. Euro, auf Daimler 23,5 Mill. Euro. Volkswagen, auf die der Rest entfällt, erklärte, man begrüße den einvernehmlichen Abschluss des Verfahrens und die dadurch gewonnene Rechtssicherheit.”Von 2004 bis Ende 2013 haben sich Vertreter von BMW, Daimler und Volkswagen regelmäßig zweimal im Jahr mit Stahlherstellern, Schmieden und großen Systemzulieferern getroffen und sich dabei über einheitliche Preiszuschläge beim Einkauf von Langstahl ausgetauscht”, erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Schrott- und Legierungszuschläge machten einen wesentlichen Teil der Einkaufspreise bei Langstahl aus. Soweit in der Folge der Gespräche hierüber nicht mehr individuell mit den Lieferanten verhandelt wurde, sei der Wettbewerb in Bezug auf diese Preisbestandteile ausgeschaltet worden.Die Automobilhersteller verbauen bei der Produktion viele Teile, die aus Langstahl gefertigt werden (wie Kurbelwellen, Zahnräder oder Lenkstangen). Üblicherweise wird Langstahl von den Stahlherstellern bzw. von den Schmieden nach einem zweiteiligen Preismodell vertrieben. Der Preis setzt sich aus einem Basispreis und aus Schrott- und Legierungszuschlägen zusammen. Die Zuschläge, die der Höhe nach schwanken, machten beim Edelbaustahl, dem hier hauptsächlich betroffenen Typ des Langstahls, im Tatzeitraum im Schnitt rund ein Drittel des Endpreises aus. Der Anteil der Einkaufskosten für Langstahl an den Gesamtkosten eines PKW liegt bei unter 1 %, heißt es in der Pressemitteilung des Kartellamts. Einheitliche PreisformelIm Gegensatz zu den Basispreisen wurden die Zuschläge traditionell nicht verhandelt, sondern nach feststehenden, branchenweit einheitlichen Formeln berechnet und dann auf den Basispreis aufgeschlagen. In den Jahren 2003 und 2004 hätten die Stahlhersteller einseitig und zum Teil unter Androhung von Lieferstopps Veränderungen bei der Zuschlagsberechnung vorgenommen. Als Reaktion darauf seien die Gesprächsrunden zwischen Automobilherstellern und Stahlherstellern sowie Schmieden unter dem Dach des Wirtschaftsverbandes Stahl- und Metallverarbeitung aufgenommen worden. Die Unternehmen haben den vom Bundeskartellamt ermittelten Sachverhalt anerkannt und den Bedingungen zur einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zugestimmt. Dies sei bei der Bußgeldfestsetzung ebenso berücksichtigt worden wie die Tatsache, dass sie während des Verfahrens mit dem Bundeskartellamt kooperiert hätten. Gegen drei Zulieferer und einen Verband wurden die Ermittlungen aus Ermessensgründen eingestellt.Gegen die Bußgeldbescheide samt der in ihnen getroffenen Feststellungen kann noch Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde.