KfW bootet Pekinger Konzern bei 50Hertz aus
cru Frankfurt – Die Bundesregierung verhindert den Einstieg Chinas in als kritisch geltende Teile der deutschen Wirtschaft. Neben dem geplanten Veto des Wirtschaftsministeriums beim Verkauf des Maschinenbauers Leifeld nach China dürfte noch ein zweiter Blockadefall die Pekinger Regierung düpieren: Auf Betreiben von Wirtschaftsminister Peter Altmaier steigt die Staatsbank KfW beim ostdeutschen Stromautobahnenbetreiber 50Hertz mit einem Anteil von 20 % im Wert von knapp 1 Mrd. Euro ein und bootet dadurch den ebenfalls interessierten riesigen chinesischen Staatskonzern State Grid of China Corporation (SGCC) aus.Bisheriger Eigentümer war der australische Infrastrukturinvestor IFM, der seinen Anteil an die Chinesen verkaufen wollte. Doch nutzte der börsennotierte belgische 50Hertz-Mutterkonzern Elia nun sein Vorkaufsrecht und reichte den Anteil an die KfW weiter.Nach Angaben eines KfW-Sprechers handelt es sich dabei um ein sogenanntes Zuweisungsgeschäft. Die KfW besorgt auf Anweisung des Bundes das dafür nötige Geld am Kapitalmarkt. Das unternehmerische Risiko der Beteiligung verbleibt jedoch beim Bund. Ähnlich ist es auch bei den milliardenschweren, bei der KfW geparkten Beteiligungen des Bundes an Airbus, Deutscher Post und Deutscher Telekom sowie beim 150-Mill.-Euro-Kredit an Air Berlin, der auf Anweisung der Bundesregierung vergeben wurde.Deutschland will sich künftig wirkungsvoller gegen die Übernahme hiesiger Firmen durch Investoren aus dem Ausland wehren. Ganz oder teilweise blockiert wurden bereits mit unterschiedlichen Begründungen chinesische Übernahmen der Unternehmen Aixtron, Biotest und Kuka. Eine der größten chinesischen Investitionen hierzulande war dagegen der heimlich vorbereitete Einstieg des Geely-Eigentümers bei Daimler. Keine rechtliche HandhabeDie Bundesregierung und das für solche Fälle im Zweifel zuständige Bundeswirtschaftsministerium haben nach der Rechtslage bisher keine direkte Handhabe, um den Einstieg eines chinesischen Investors zu untersagen. Das Außenwirtschaftsrecht kennt zwar das Instrument der sektorübergreifenden Investitionsprüfung für den Fall, dass eine Übernahme die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährden könne. Diese Bedingung kann man bei 50Hertz als erfüllt betrachten, da es sich um einen Betreiber kritischer Infrastruktur handelt. Allerdings greift die Regelung nur, wenn ein Nicht-EU-Investor 25 % oder mehr an einem Unternehmen übernehmen will.Auch in der EU gibt es Bestrebungen, einen gemeinsamen Schutz vor dem Verkauf wichtiger Firmen und Technologien zu errichten – etwa in den Bereichen Robotik, künstliche Intelligenz, Informationstechnik und Versorger. Im ersten Halbjahr 2018 gab es in Europa insgesamt 111 Transaktionen chinesischer Investoren, im gesamten Vorjahr waren 247 Deals gezählt worden.Das Bundeswirtschaftsministerium begründete am Freitag den Einstieg des Bundes bei 50Hertz: “Deutschland arbeitet eng mit den internationalen Partnern zusammen, achtet dabei aber auf marktkonforme Verhältnisse, eine regelbasierte Wirtschaft, faire Wettbewerbsbedingungen für unsere Unternehmen, Reziprozität in den Wirtschaftsbeziehungen sowie auf den Schutz seiner kritischen Infrastrukturen.”In der neunten Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes von 2017 wie auch im aktuell auf EU-Ebene laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Investment-Screening sei festgelegt, dass eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit resultierend aus dem Erwerb eines inländischen Unternehmens durch einen strategischen, unionsfremden Investor insbesondere dann vorliegen kann, wenn das inländische Unternehmen Betreiber einer “kritischen Infrastruktur” im Sinne des Gesetzes ist. Das sei beim Unternehmen 50Hertz, das ehemals Vattenfall gehörte, der Fall. 50Hertz betreibt rund 10 000 Kilometer Stromleitungen im Norden und Osten Deutschlands, über die 18 Millionen Menschen versorgt werden. Die Übertragungsleitungen sind auch von hoher Bedeutung für den Transport von Windkraft-Strom nach Süden. Kritik vom BDIKritik kam vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der offensichtlich eine chinesische Retourkutsche zum Nachteil deutscher Unternehmen in der Volksrepublik fürchtet: “Eine derartige Einzelfallentscheidung birgt die Gefahr, das Klima für Auslandsinvestitionen zu beeinträchtigen”, sagte Stefan Mair, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung. “Deutschland ist wie kaum ein anderes Industrieland auf internationale Investitionsfreiheit angewiesen.”