Klage gegen Squeeze-out bei Springer

DSW geht gegen "unverhältnismäßige Einschränkung" der Aktionärsrechte vor

Klage gegen Squeeze-out bei Springer

sp/Reuters Berlin – Die Aktionärsvereinigung DSW geht juristisch gegen den Squeeze-out-Beschluss der Online-Hauptversammlung des Medienkonzerns Axel Springer vor. “Aus unserer Sicht wurden die von der Covid-19-Gesetzgebung geschaffenen Möglichkeiten, die Aktionärsrechte massiv einzuschränken, unverhältnismäßig genutzt”, begründet Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Mit der Klage wolle man klären, “ob bei einer virtuellen Hauptversammlung nahezu alle Aktionärsrechte eingeschränkt werden dürfen – und dies unabhängig von der Tragweite der Beschlussfassungen”. Offen blieb zunächst, ob der Streit das Verfahren rund um das Herausdrängen der verbliebenen Kleinanleger verzögert. Springer erklärte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Reuters, dass eine Klage der DSW bislang nicht vorliege.Am 26. November 2020 hatten die Großaktionäre KKR, Verlegerwitwe Friede Springer und Konzernchef Mathias Döpfner, die gemeinsam mehr als 90 % der Anteile kontrollieren, im Rahmen einer virtuellen Hauptversammlung den sogenannten Squeeze-out der verbliebenen Kleinaktionäre beschlossen. Die Minderheitsaktionäre, die zuletzt noch knapp 0,9 % am Berliner Medienhaus und Herausgeber von “Bild” und “Welt” hielten, bekommen im Rahmen der Squeeze-out-Offerte des US-Finanzinvestors KKR eine Barabfindung von 60,24 Euro je Aktie. Der Vorstandsvorsitzende Mathias Döpfner, der rund 22 % der Anteile hält, rechtfertigte den Schritt im Rahmen der Hauptversammlung unter anderem damit, dass der Konzern nach dem Squeeze-out schneller und flexibler auf die Veränderung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen reagieren könne. Damit erhöhe sich “in entscheidendem Maße die Transaktionssicherheit”. Es entfalle das Risiko, dass Minderheitsaktionäre Umstrukturierungs- oder Kapitalmaßnahmen mit Klagen verzögern.Neben der DSW hat auch die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) Ende 2020 gewarnt, Online-Hauptversammlungen bei börsennotierten Unternehmen in Deutschland dürften nicht zum Normalfall werden. Bei wichtigen Beschlüssen sei ein persönlicher Kontakt unter den Aktionären und ein echter Dialog mit Vorstand und Aufsichtsrat notwendig. Beide Aktionärsvertreter beklagen vor allem, dass es wegen der Corona-Gesetzgebung derzeit nicht möglich ist, während einer Hauptversammlung spontan Fragen zu stellen.Bereits im April 2020 hat Springer nach 35 Jahren die Börse verlassen, um abseits der Publizitätspflichten des Kapitalmarkts und mit Unterstützung des Finanzinvestors KKR, der im August 2019 eingestiegen ist, in das wachstumsstarke Digitalgeschäft investieren zu können.