Kleine Assetmanager müssen sich umstellen

Neues Aktionärsrechtegesetz ARUG II fördert Austausch im Sinne von "Stewardship"

Kleine Assetmanager müssen sich umstellen

br Frankfurt – Für große Assetmanagementgesellschaften dürfte das nationale Gesetz zur Umsetzung der zweiten EU-Aktionärsrechte-Richtlinie (ARUG II) keine große Umstellung bedeuten. Auf kleinere Investoren kommen indes viel Arbeit und zusätzliche Kosten zu. Darauf haben Experten bei der Konferenz über Governance und Stewardship der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) hingewiesen.Die Umstellung auf ARUG II sei zunächst einmal keine große Herausforderung für größere aktive Investoren, meint beispielsweise Ingo Speich. ARUG II sei schließlich “weniger als best practice”, sagte der Leiter Nachhaltigkeit und Corporate Governance bei Deka Investment. Man erfülle die darin festgelegen treuhänderischen Pflichten bereits, nun müsse man lediglich umfassender darüber berichten. Die großen Kapitalanlagegesellschaften führen schon heute Tausende Gespräche pro Jahr mit Führungsgremien der Portfoliounternehmen.Kleinere Investoren können sich diesen Aufwand indes nicht erlauben. Eugen Scheinker von der BASF Pensionskasse sagte, er sehe durch ARUG II vor allem “viel Arbeit” auf seine Gesellschaft zukommen. Bislang habe man sich auf die führenden Assetmanager verlassen. Sollte man sich nun selbst darum kümmern müssen, würden Ressourcen fehlen.Die Experten auf der DVFA-Tagung hielten es für durchaus möglich, dass in Zukunft spezielle Dienstleister kleineren Assetmanagern anbieten werden, die Aufgabe des Stewardship zu übernehmen und damit die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Denkbar wäre auch, dass die Nachhaltigkeitsratingagenturen an Bedeutung gewinnen, indem Assetmanager Informationen bei ihnen einkaufen. Insofern könnte eine neue Dienstleistungsbranche entstehen. Intensiverer DialogARUG II übersetzt die EU-Richtlinie SRD II (Shareholder Rights Directive) in deutsches Recht und soll 2020 in Kraft treten. Die darin formulierten treuhänderischen Pflichten der Intermediäre gegenüber den Aktionären sollen Teilnahme, Transparenz und Durchlässigkeit fördern. Die DFVA fasst die neuen Verantwortungen unter dem Begriff des “Stewardship” zusammen.Unter rechtlicher Perspektive bedeute Stewardship vor allem Berichtspflichten gegenüber den Investoren über Abstimmungen und Kontakte zu anderen Anteilseignern, erläuterte der Frankfurter Kapitalmarktrechtler Prof. Theodor Baums. Voraussichtlich werde dem Wirtschaftsprüfer die Aufgabe zufallen, künftig zu testieren, dass die Stewardship-Vorgaben eingehalten worden sind. Auf inhaltlicher Ebene könne Stewardship als “Wir kümmern uns” gesehen werden, resümierte der Organisator der Veranstaltung, Michael Schmidt, der die DVFA-Kommission zu Governance und Stewardship leitet.Schon jetzt merke man, dass Stewardship in Deutschland angekommen sei – erkennbar etwa an der höheren Zahl von Gesprächen von Assetmanagern sowohl mit Unternehmen als auch mit Anteilseignern, bemerkte Vanda Heinen, Analystin bei Union Investment. Insbesondere die Themen Ökologie und Soziales bekämen so mehr Aufmerksamkeit. Auch Union Investment erfülle bereits die meisten Vorgaben des kommenden Gesetzes.Heinens Kollege Henrik Pontzen betonte, dass jeder Assetmanager verpflichtet sei, seine Aktionäre zu vertreten. Gerade bei passiven Kapitalsammelstellen sieht er dies jedoch nicht als gegeben an. Vielmehr seien sie ein “starker Arm mit stumpfen Schwert”. Rolle der Passiven schwierigDenn die passiven Vermögensverwalter könnten “auch bei dauerhaften Verfehlungen nicht mit Deinvestment reagieren”, argumentierte der Union-Portfoliomanager. Entsprechend sei deren Engagement letztlich weniger glaubwürdig – daran würden auch Briefe wie von BlackRock-Gründer Larry Fink an die Führungsgremien der Portfoliounternehmen nichts ändern.Währenddessen sah Christina Bannier, Professorin für Banking und Finance, in mehr Stewardship die Möglichkeit, mehr Durchschlagskraft für alle Investoren schaffen zu können. Es gebe durch zunehmende Transparenz einen starken Standardisierungseffekt, vor allem in ESG-Themen (Environmental, Social, Governance). Durch das Gesetz würden alle Investoren dazu angehalten, sich untereinander auszutauschen – wobei hier auf Konflikte mit dem Verbot eines “Acting in Concert” hingewiesen wurde.