Kodex-Kommission hält Quotengesetz für zu streng

Familienunternehmen sehen Grundgesetz verletzt

Kodex-Kommission hält Quotengesetz für zu streng

swa/wf Frankfurt/Berlin – Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex fordert Nachbesserungen beim Gesetz zur Etablierung einer Frauenquote. Der Kreis stößt sich an den Rechtsfolgen für ein Unternehmen, das gegen die Quotenvorgabe verstößt. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers sollen Aufsichtsratswahlen nichtig sein, wenn danach eine ungenügende Zahl von Frauen in das Kontrollgremium einrückt.Um die Funktionsfähigkeit des Aufsichtsrats im Fall der Fälle nicht zu gefährden, schlägt die Kodex-Kommission eine Ausweitung des Anfechtungsrechts vor. So sollen die Wahlen so lange als gültig betrachtet werden, bis ein Gericht die Nichtigkeit festgestellt habe, heißt es in einer Stellungnahme der Kommission. Die Anfechtungsbefugnis könnte aus Sicht der Governance-Experten auf rechtsfähige Verbände ausgeweitet werden, deren Anliegen die Förderung der Gleichberechtigung ist, wie zum Beispiel “Fidar – Frauen in die Aufsichtsräte”.Diese erweiterten Rechte müssten flankiert werden von Ausnahme- oder Härtefallregeln. Die Aufsichtsräte wären gezwungen, plausibel und nachprüfbar zu begründen, warum die nötige Zahl an Frauen nicht erreicht wurde. Damit könnten auch verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine feste Quote ausgeräumt werden, meint die Kommission.”Die Frauenquote ist nicht verfassungsfest” urteilt die Stiftung Familienunternehmen auf der Grundlage eines von ihr beauftragten Gutachtens des Wissenschaftlers Kay Windthorst von der Universität Bayreuth. “Drittelparitätisch mitbestimmte Unternehmen, die nicht an der Börse notiert sind, dürfen aus Sicht der Stiftung Familienunternehmen überhaupt nicht von einer Quote umfasst werden”, fordert Stiftungsvorstand Rainer Kirchdörfer. Er begründet diese Ansicht mit der geringen Zahl von Beschäftigten in dem Kreis, so dass dieser Gruppe keine besondere Verantwortung für die Verwirklichung des Gleichbehandlungsauftrages zugeschrieben werden könne.Die Familienunternehmen fordern für ihre Klientel eine stärkere Begrenzung des Geltungsbereichs der flexiblen Quote sowie Ausnahme- und Härtefallklauseln bei der starren und flexiblen Quote. Der Gesetzgeber dürfe aus verfassungsrechtlichen Gründen nur dann in die Personalhoheit von Unternehmern eingreifen, wenn die betroffenen Firmen einer besonderen Sozialbindung des Eigentums unterliegen und sie deshalb eine Verantwortung für die Verwirklichung gesellschaftspolitischer Ziele trügen. Im November im KabinettAuch politisch gibt es nach wie vor Widerstand gegen den Gesetzesentwurf. Das Kabinett wird deshalb nicht wie ursprünglich geplant an diesem Mittwoch über das Gesetz beraten, aber noch in diesem Monat. “Die Kabinettszeitplanung der Staatssekretärsrunde sieht die Kabinettbefassung im November vor”, teilte das federführende Bundesfamilienministerium mit.Kritik kommt vor allem aus der CSU im Bundestag. Sie richtet sich unter anderem gegen eine unterschiedliche Behandlung von Unternehmen nach deutschem und europäischem Recht. Für Firmen in der Rechtsform der SE ist nur eine Soll-Vorschrift vorgesehen. Alle börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen hierzulande müssen indes von 2016 an ihre Aufsichtsräte mit mindestens 30 % Frauen besetzen. Bis spätestens Ende Juni 2015 müssen börsennotierte oder mitbestimmte Gesellschaften bereits Zielgrößen für die Erhöhung des Frauenanteils in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands definieren und sich auf eine Frist zu deren Realisierung festlegen. Die Zielvorgaben-Regelung sollte laut Referentenentwurf aus dem Sommer zunächst Anfang 2015 in Kraft treten, doch ist dieses Datum im überarbeiteten Entwurf verschoben worden.