"Lieber eine Ad-hoc-Meldung mehr als eine zu wenig"
hei Frankfurt – Das Gros der börsennotierten Unternehmen in Deutschland ist mit den Anforderungen zur Ad-hoc-Publizität zufrieden. Dies geht aus einer Umfrage der Kanzlei Hengeler Mueller bei insgesamt 80 Gesellschaften hervor, die auf der Tagung des Deutschen Investor Relations Verbands DIRK vorgestellt wurde. Allerdings verwendet nur gut die Hälfte (56 %) der Befragten niedergelegte Richtlinien, um zu entscheiden, ob eine Unternehmensnachricht meldepflichtig nach § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ist.Die Verantwortung für die Ad-hoc-Publizität liegt in mehr als zwei Drittel der teilnehmenden Firmen bei einem eigenen Gremium, in dem in aller Regel ein Vorstandsmitglied oder auch der Vorstandsvorsitzende vertreten ist. Dieses stimmt sich nach den Worten von Klaus-Dieter Stephan, Partner bei Hengeler Mueller, überwiegend nur in Ausnahmefällen zuvor mit der BaFin über die Beurteilung eines Vorgangs als ad-hoc-pflichtig ab. Infolgedessen herrscht bei den IR-Verantwortlichen sowohl über die Kriterien für ad-hoc-pflichtige Tatsachen als auch über den Zeitpunkt der Veröffentlichung noch immer eine gewisse Unsicherheit. Dies gilt insbesondere bei der Beurteilung, wann die Veröffentlichung von Ergebnissen vorläufig bzw. gegebenenfalls dann auch ad hoc erfolgen sollte, sowie bei Ereignissen, die sich abzeichnen, aber noch nicht feststehen. Als Paradebeispiel für Letzteres gilt noch immer der Rücktritt von Ex-Daimler-Chef Jürgen Schrempp, dessen zeitliche Bekanntmachung durch den Autobauer auch nach acht Gerichtsentscheidungen in den vergangenen Jahren juristisch immer noch nicht endgültig geklärt sei, wie Stephan betonte.Christian Dier, Referatsleiter Ad-hoc-Publizität bei der BaFin, verwies auf die “begrenzten” Beratungsmöglichkeiten seiner Behörde für die Unternehmen und empfahl im Zweifel, “lieber eine Ad-hoc-Meldung mehr als eine zu wenig” herauszugeben, mahnte aber zugleich an, diese Mitteilung auf die “wesentlichen” Daten zu beschränken.Im Hinblick auf die kursbeeinflussende Wirkung von Unternehmensergebnissen sind inzwischen 58 % der befragten Gesellschaften dazu übergegangen, einen Konsens für die Quartals- und Jahresergebnisse zu ermitteln. Dieser dient dann auch häufig als Entscheidungsgrundlage, wenn es um die Veröffentlichung vorläufiger Ergebnisse in Ad-hoc-Form geht. Vorläufige Ergebnisse werden der Umfrage zufolge von zwei Drittel der Firmen veröffentlicht, aber nur selten ad hoc. Nur 14 % berichten ihre Zahlen regelmäßig ad hoc. Dabei gehen die Meinungen auseinander, ob eine Abweichung der Zahlen vom Konsens dazu veranlasst oder nur die Abweichung von der eigenen Prognose.