Lufthansa kann Streikverbot nicht durchsetzen
po Frankfurt – Mit ihrem erneuten Versuch, den Streik ihrer Piloten gerichtlich zu unterbinden, ist die Deutsche Lufthansa auch vor dem Arbeitsgericht in München gescheitert. Mit dem Argument, sie halte die Lohnforderungen der Vereinigung Cockpit (VC) in Teilen für rechtswidrig, hatte die Airline eine einstweilige Verfügung durchsetzen wollen. Am gestrigen Nachmittag aber wies das Gericht den Antrag ab. Lufthansa legte Berufung ein und will weitere rechtliche Schritte gegen den Pilotenstreik prüfen. Bereits in der vergangenen Woche war die Fluggesellschaft in Frankfurt juristisch ohne Erfolg geblieben.Damit bleibt es bei den für heute und morgen von VC angekündigten Streiks. Die Lufthansa reagierte darauf erneut mit einem Sonderflugplan, jeweils zwischen 800 und 900 der insgesamt üblichen 3 000 Flüge fallen aus. Mittlerweile dürften die Erlösausfälle des Streiks die 50-Mill.-Euro-Schwelle genommen haben. Am Wochenende war ein kurzfristig anberaumtes Spitzengespräch zwischen Lufthansa und VC ohne Ergebnis geblieben. Am Freitag hatte die Fluggesellschaft einen Vorschlag für eine Gesamtlösung gemacht, der auch eine Entgeltanhebung von 4,4 % plus Einmalzahlung umfasste.