Massenklage gegen BT Group zugelassen
hip London
Das Gericht für Wettbewerbssachen (Competition Appeal Tribunal) hat die von der Londoner Kanzlei Mishcon de Reya begleitete Massenklage gegen die BT Group einstimmig zugelassen. Nach britischem Wettbewerbsrecht muss es solchen Klagen seinen Segen erteilen, sonst kann kein Verfahren eröffnet werden. Es geht um einen Streitwert von 600 Mill. Pfund. Für den 19. Oktober wurde eine Anhörung angesetzt. Als Kläger tritt Justin Le Patourel in Erscheinung, der Gründer der Verbraucherinitiative Collective Action on Landlines (CALL) – ein ehemaliger Mitarbeiter des Telekomregulierers Ofcom. Es geht um die Interessen von mehr als zwei Millionen Kunden des Ex-Telekommonopolisten, die aus Sicht der Initiative für ihre Loyalität seit 2015 mit einer überhöhten Grundgebühr für ihre Festnetzanschlüsse bestraft worden seien (vgl. BZ vom 19. Januar).
„Wir sind der Ansicht, dass diese Kunden Anspruch auf eine substanzielle Erstattung von bis zu 500 Pfund pro Kopf haben könnten“, sagte Le Patourel. „Die Entscheidung ist ein großer Schritt in die richtige Richtung, und wir freuen uns auf den Prozess, in dem wir weiter für die Interessen der schlecht behandelten treuen BT-Kunden kämpfen werden.“ Das Gericht habe jedes Argument, das von BT vorgebracht worden sei, um die Klage abzuschmettern, zurückgewiesen, sagte Rob Murray, Partner bei Mishcon de Reya. Es sei der erste Fall, in dem die Kläger mit allen Punkten durchgekommen seien.
Nachdem Ofcom 2017 festgestellt hatte, dass BT 2,3 Millionen Festnetzkunden seit 2009 eine zu hohe Grundgebühr abgeknöpft hatte, senkte das Unternehmen die monatliche Gebühr um 7 Pfund. Die Aufsicht verlangte damals allerdings nicht von BT, die Kunden für die überhöhte Grundgebühr zu entschädigen. Das Unternehmen wies die von CALL erhobenen Vorwürfe zurück. Es nehme seine Verantwortung seinen Kunden gegenüber sehr ernst.