Microsoft macht weitere Zugeständnisse für Übernahme von Activision
Microsoft macht weitere Zugeständnisse
Übernahme von Activision um ein Kapitel reicher – Kartellbehörde in Großbritannien rollt Fall neu auf – Verkauf von Streamingrechten an Konkurrent Ubisoft
Im Kampf um die Rekordübernahme des Spieleentwicklers Activision deutet sich für Microsoft in Großbritannien eine spektakuläre Wende zum Positiven an: Die britischen Kartellwächter überdenken ihr Veto, weil Microsoft ihnen entgegenkommt. Profiteur des Deals ist der Konkurrent Ubisoft, dessen Aktien haussieren.
rec Brüssel
Microsoft darf nun doch auf das Einverständnis der britischen Wettbewerbshüter für die 69 Mrd. Dollar schwere Übernahme des Spieleentwicklers Activision Blizzard hoffen. In der EU und in den USA hat der US-Konzern unter Auflagen bereits grünes Licht für den Deal, in Großbritannien nicht. Nun überdenkt die britische Aufsicht ihre Ablehnung, weil Microsoft weitere Zugeständnisse macht.
Seit Monaten kämpft Microsoft um die mit Abstand größte Übernahme ihrer Konzerngeschichte. Activision hat einige der erfolgreichsten Videospiele entwickelt, darunter die Action-Reihe "Call of Duty". Vorbehalte haben Wettbewerbshüter in erster Linie mit Blick auf das Streamen und Spielen auf Online-Plattformen: Sie befürchten, dass Microsoft den Wachstumsmarkt Cloud Gaming beherrschen wird.
Prüfung bis 18. Oktober
"Wir hatten zuvor große Bedenken, dass Microsoft in der Lage sein würde, die Entwicklung dieses Marktes zu kontrollieren", sagte Sarah Cardell, Chefin der britischen Wettbewerbsaufsicht CMA, in einem Interview mit Bloomberg Radio. Auf diese Bedenken ist Microsoft eingegangen, indem es Streamingrechte an den Konkurrenten Ubisoft verkauft. Laut einer Mitteilung von Microsoft gilt das für sämtliche PC- und Konsolenspiele, die in den nächsten 15 Jahren auf den Markt kommen oder bereits im Angebot sind.
Ob Microsoft die britischen Aufseher mit diesem Entgegenkommen umstimmen kann, ist nicht ausgemacht. Man werde nun sorgfältig prüfen, ob "Microsoft nicht mehr in der Lage ist, die Nutzung dieser Cloud-Streaming-Rechte zu kontrollieren", sagte Behördenchefin Cardell. Als Frist für die Prüfung teilten die Kartellwächter den 18. Oktober mit. Spätestens dann dürfte Klarheit herrschen.
An den Börsen sorgt die neue Entwicklung in dem Übernahme-Thriller für Bewegung. Vor allem Anleger von Ubisoft frohlocken: Deren Titel sprangen am Dienstag um über 9% nach oben. Der Pariser Videospielanbieter darf seinen Kunden die Spiele von Activision künftig im hauseigenen Streamingportal Ubisoft+ anbieten und darüber hinaus weitere Anbieter lizenzieren. Die Aktien von Activision rückten dem von Microsoft gebotenen Übernahmepreis von 95 Dollar je Aktie näher.
Letzte Hürde
Microsoft hat in mehreren Runden Zugeständnisse an Konkurrenten gemacht, um den Segen aller Wettbewerbshüter zu bekommen. Zunächst hat der Konzern Lizenzverträge mit Nvidia und Nintendo über zehn Jahre abgeschlossen. Der EU-Kommission genügte das, sie stimmte der Übernahme schon vor Monaten zu.
In den USA scheiterte die Kartellbehörde FTC mit ihrer Blockade der Übernahme im Juli vor Gericht. Daraufhin ließ sich auch der Microsoft-Rivale Sony auf den angebotenen Lizenzdeal ein, um den Activision-Titel "Call of Duty" weiterhin auf seiner Playstation anbieten zu können. Anfangs hatte Sony eine Lizenzvereinbarung als unzureichend abgelehnt, fügte sich dann aber.
Somit ist das Veto der britischen Wettbewerbshüter für Microsoft die letzte Hürde, um die Übernahme von Activision abzuschließen. Um ihren Segen zu bekommen, macht Microsoft mit dem Verkauf von Streamingrechten an Ubisoft weiter gehende Zugeständnisse, als dies mit der bisherigen Ausgabe von Lizenzen an Konkurrenten der Fall war.
In einer Mitteilung macht Microsoft das auch deutlich: "Im Rahmen der umstrukturierten Transaktion wird Microsoft weder in der Lage sein, Spiele von Activision Blizzard exklusiv auf ihrem eigenen Cloud-Streaming-Dienst – Xbox Cloud Gaming – zu veröffentlichen, noch die Lizenzbedingungen für Spiele von Activision Blizzard für konkurrierende Dienste exklusiv zu kontrollieren."