Millionenbuße in Wurstkartell

Fleischwarenfirma Wiltmann verurteilt

Millionenbuße in Wurstkartell

dpa-afx Düsseldorf – Im Verfahren um das sogenannte Wurstkartell hat das Oberlandesgericht Düsseldorf das westfälische Familienunternehmen Wiltmann zu einer Geldbuße von 6,5 Mill. Euro verurteilt. Wiltmann habe zwölf Jahren lang mit rund 20 anderen Herstellern wettbewerbswidrige Preiserhöhungen abgestimmt, entschied der 6. Kartellsenat des Gerichts. Ein persönlich haftender Gesellschafter und damaliger Geschäftsführer der Fleischwarenfirma wurde zu einem Bußgeld von 350 000 Euro verurteilt.Das Verfahren hatte nach einer anonymen Anzeige als einer der großen Kartellskandale in Deutschland begonnen. Gegen 22 Wursthersteller, darunter viele bekannte Namen aus den Supermarktregalen, verhängte das Bundeskartellamt 2014 wegen illegaler Preisabsprachen Geldbußen von 338 Mill. Euro. In der Staatskasse angekommen ist davon aber nicht einmal ein Drittel.Denn einige Große der Branche, wie der Fleischunternehmer Clemens Tönnies, hatten ein Schlupfloch gefunden, das als “Wurstlücke” bekannt geworden ist. Sie lösten die von den Geldbußen betroffenen Tochterfirmen auf, übertrugen das Vermögen auf andere Gesellschaften und kamen so ungeschoren davon. Das Bundeskartellamt musste die Verfahren gegen fünf Hersteller einstellen, Bußgeldbescheide von 238 Mill. Euro lösten sich in Luft auf.Wiltmann hat sich als einziger Beschuldigter bis zu einem Urteil vor Gericht gegen die Geldbuße gewehrt und Freispruch beantragt. Jetzt prüft der verurteilte Wiltmann-Gesellschafter eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof. Die übrigen Firmen hatten die Bußgeldbescheide akzeptiert oder eine Einstellung des Verfahrens erreicht.Die Wurstfabrikanten befänden sich in einer “Sandwich-Position”, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Egger in seiner Urteilsbegründung. Sie seien eingeklemmt zwischen den großen Fleischkonzernen und “den Einzelhandelsketten mit ihrer besonderen Marktmacht”.Mittlerweile ist die “Wurstlücke” durch Gesetzesänderung geschlossen. Die Konzernmütter müssen jetzt auch für Verfehlungen ihrer Töchter einstehen. Die Chefs der durch die “Wurstlücke” geschlüpften Firmen werden möglicherweise noch zur Kasse gebeten. Das Kartellamt hatte auch gegen sie Bußgelder verhängt. Gegen die Manager könne noch verhandelt werde, sagte Egger, dann mit neuer Beweisaufnahme.