Mit Vollgas auf dem Seitenstreifen

Fahrdienstvermittler Uber bietet seinen Online-Dienst ungeachtet einer Verfügung aus Frankfurt an

Mit Vollgas auf dem Seitenstreifen

Das Landgericht Frankfurt hat Uber, den umstrittenen Online-Vermittler von Fahrdiensten, mit einer einstweiligen Verfügung auf den Seitenstreifen gewunken. “Der Fortschritt lässt sich nicht ausbremsen”, heißt es bei dem Start-up aus San Francisco, das gegen das Urteil vorgehen und seine Dienste in Deutschland ungebremst anbieten will. Das kann teuer werden.sp Frankfurt – Der Taxi-Ersatzdienst Uber widersetzt sich einem bundesweiten Verbot durch das Landgericht Frankfurt. Gegen eine in der zurückliegenden Woche erlassene einstweilige Verfügung gegen den Online-Dienst “Uber-Pop” (Az 2-03 O 329/14) will der US-Konzern Widerspruch einlegen und “falls erforderlich, darüber hinaus alle Rechtsmittel ausschöpfen”, heißt es in einer Mitteilung. Uber werde ihre Tätigkeit in ganz Deutschland fortführen, ließ das Unternehmen aus San Francisco außerdem wissen.”Der Fortschritt lässt sich nicht ausbremsen”, formuliert die Pressestelle von Uber mit reichlich Spin. Das Frankfurter Landgericht habe die einstweilige Verfügung zu Unrecht erlassen. Die Wahlmöglichkeiten der Bevölkerung einzuschränken sei noch nie eine gute Idee gewesen. Deutschland ist in Europa einer der am schnellsten wachsenden Märkte für Uber, die mit ihrem Dienst mittlerweile in mehr als 200 Städten weltweit Fahrdienste via Smartphone vermittelt.Die Richter argumentieren damit, dass die von Uber vermittelten Fahrer über keine Genehmigung zur Personenbeförderung verfügen, die zum Beispiel einen Gesundheitscheck einschließt. Die Firma sei “als Teilnehmerin an einem von dem jeweiligen Fahrer begangenen Verstoß anzusehen”, heißt es in dem Urteil. Das Taxigewerbe begrüßte die Gerichtsentscheidung. Uber kassiere, ohne zu investieren, erklärte die Genossenschaft Taxi Deutschland, die gegen Uber geklagt hatte. Entschlossene KlägerinDie Klägerin ist entschlossen, Verstöße gegen die Verfügung, die mit einer Strafe von bis zu 250 000 Euro geahndet werden können, anzuzeigen. “Wir haben keine Angst vor unserem Widersacher, weil das Gesetz auf unserer Seite ist”, sagte Anja Floetenmeyer, die für die Taxigenossenschaft spricht. “Goldman Sachs und Google können so viel Geld in das Unternehmen pumpen, wie sie wollen. Auch Uber muss sich an die Regeln halten”, sagte Floetenmeyer mit einem Seitenhieb auf die Investoren, die bereits knapp 1,6 Mrd. Dollar in das Unternehmen gesteckt haben und Uber mit rund 18 Mrd. Dollar bewerten.Doch das Urteil aus Frankfurt wäre nicht das erste Verbot für die von Uber vermittelten Touren, das das Internetunternehmen ignorieren würde. Bislang hat das Start-up jede Verfügung und jedes Urteil deutscher Gerichte ignoriert. So sind neben einem Berliner Taxiunternehmen auch die Städte Berlin und Hamburg bereits gegen den Fahrdienstvermittler vorgegangen. München und Düsseldorf überlegen derzeit ebenfalls, den Dienst aus ihrem Stadtgebiet zu verbannen.Die verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Kirsten Lühmann, sagte, notfalls müssten Gesetze geändert werden, um Uber zu stoppen. “Es kann nicht sein, dass Unternehmen, die gesetzeskonform Löhne und Abgaben zahlen, von anderen unterwandert werden, die das alles nicht tun”, sagte sie der Nachrichtenagentur Reuters. Sollten sich Hinweise ergeben, dass die gesetzliche Grundlage nicht ausreiche, um so etwas zu unterbinden, müsse der Gesetzgeber handeln.Uber argumentiert damit, dass es keine professionellen Fahrer vermittelt, sondern Privatpersonen, die keinen Personenbeförderungsschein benötigen. Auch in anderen Ländern war Uber anfangs mit juristischem Widerstand konfrontiert, setzte sich jedoch oft durch. Anders als traditionelle Taxiunternehmen betreibt der Fahrdienst keinen Fuhrpark, sondern vermittelt Fahrten per Smartphone. Die Fahrer arbeiten auf eigene Rechnung, für die Vermittlung kassiert Uber 20 % des Fahrpreises.—– Wertberichtigt Seite 6