Bundesnetzagentur

Mobilfunklizenzen sollen erstmals gegen Gebühr verlängert werden

Die Bundesnetzagentur will 2025 auslaufende Mobilfunklizenzen um fünf Jahre verlängern und vergibt diese damit erstmals gegen eine Jahresgebühr an Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland. Eine Auktion soll später stattfinden. Um Newcomer 1&1 zu stützen, macht die Behörde Auflagen.

Mobilfunklizenzen sollen erstmals gegen Gebühr verlängert werden

Mobilfunklizenzen erstmals gegen Gebühr

Bundesnetzagentur will Auktion schieben – Firmen sollen für fünf Jahre je nur 200 Mill. Euro zahlen – Ausnahme für 1&1

Die Bundesnetzagentur will 2025 auslaufende Mobilfunklizenzen um fünf Jahre verlängern und vergibt diese damit erstmals gegen eine Jahresgebühr an Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland. Eine Auktion soll später stattfinden. Um Newcomer 1&1 zu stützen, macht die Behörde Auflagen.

hei Frankfurt

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) will für 2025 auslaufende Mobilfunklizenzen zunächst auf eine Neuvergabe im Auktionsverfahren verzichten und schlägt stattdessen eine Verlängerung der Nutzungsrechte um fünf Jahre vor. Dafür sollen die Lizenznehmer Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland eine Nutzungsgebühr über insgesamt 600 Mill. Euro zahlen. Zugleich verknüpft die Behörde die Verlängerung mit umfangreichen Ausbauauflagen, die die Versorgung im Mobilfunk verbessern sollen, und Zusatzbestimmungen, die sicherstellen sollen, dass Newcomer 1&1, der nun zeitnah kein Spektrum ersteigern kann, keine unzumutbaren Nachteile beim Netzausbau hinnehmen muss.

Zwei primäre Ziele

Wie BNetzA-Präsident Klaus Müller in einer Pressekonferenz zum Auftakt des bis zum 8. Juli laufenden Konsultationsverfahren sagte, ging es der Behörde um zwei primäre Ziele: erhöhte Versorgungssicherheit und die Stärkung des Wettbewerbs. Unter anderem müssen die etablierten Netzbetreiber bis 2030 dann 99,5% der Fläche mit mindestens 50 Megabit versorgen und ab 2029 in jedem Bundesland 99% der Haushalte mit 100 Megabit. Die dafür nun angesetzte Jahresgebühr von 40 Mill. Euro pro Netzbetreiber liegt unter dem, was die Unternehmen auf Basis der vorangegangenen Auktionen in den Jahren 2010, 2015 und 2019 im Durchschnitt jährlich gezahlt haben. Hier belief sich die Spanne auf 53,5 bis 108,7 Mill. Euro, bei Auktionskosten, die insgesamt zwischen 1,07 Mrd. und 2,17 Mrd. Euro lagen.

Spektrum zu knapp

Hintergrund der geplanten Lizenzverlängerung ist, dass die Menge des 2025 frei werdenden Spektrums gering ist. Sie ist bisher unter den drei etablierten Netzbetreibern aufgeteilt, eine Auktion mit vier Teilnehmern würde zu einer teuren Umschichtung und zu Verknappung bei einzelnen Anbietern führen. Daher plant die BNetzA, eine Auktion erst wieder anzusetzen, wenn mehr Spektrum zur Vergabe frei wird, das wäre ab 2030 der Fall. Die Verlängerung ist umstritten, denn sie führt dazu, dass 1&1 zunächst keine eigenen Frequenzen ersteigern kann.

Kartellamt mahnt

Das Bundeskartellamt weist daher in einer Stellungnahme darau fhin, dass die „Frequenzvergabe ein ganz zentraler und vorentscheidender Faktor für den Wettbewerb im Mobilfunksektor (ist). Wichtig ist, dass eine etwaige Verlängerung mit wirksamen wettbewerbsfördernden Maßnahmen flankiert wird.“ Die Netzagentur will dies sicherstellen, indem erstens „mindestens ein Angebot“ für National Roaming für 1&1 von Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland bereitgestellt werden muss, für die „Übergangszeit“, in der der Newcomer noch kein eigenes Netz hat. Zugleich müssen die Mobilfunkanbieter bzw. mindestens einer von ihnen eine „kooperative Mitnutzung von Frequenzen“ unterhalb von 1 Gigahertz für 1&1 anbieten. Damit soll das Unternehmen, das die Ausbauverpflichtungen im Zusammenhang mit Lizenzen aus der Auktion 2019 bisher haushoch verfehlt hat, vorankommen.

Die Mobilfunkanbieter haben in der Vergangenheit, insbesondere bei der UMTS-Auktion im Jahr 2000, viele Milliarden für Lizenzen aufgewendet und fordern seit Jahren die Überlassung gegen eine möglichst niedrige Gebühr, um das Geld für den Netzausbau zu haben.

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