Diesel-Käufer

Myright-Sammelklagen im VW-Skandal rechtens

Tausende ausländische Diesel-Käufer, die ihre Forderungen gegen VW an den Online-Dienstleister Myright abgetreten haben, können wieder auf Schadenersatz hoffen.

Myright-Sammelklagen im VW-Skandal rechtens

dpa-afx Karlsruhe

Tausende ausländische Diesel-Käufer, die ihre Forderungen gegen VW an den Online-Dienstleister Myright abgetreten haben, können wieder auf Schadenersatz hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilte am Montag im Musterfall eines Schweizer Kunden, dass Myright die formalen Voraussetzungen erfüllt, um die Forderungen letztlich über Sammelklagen einzutreiben. Eine besondere Sachkunde etwa im Schweizer Recht sei dafür nicht erforderlich. Damit können die einzelnen Ansprüche jetzt inhaltlich geprüft werden.

Myright arbeitet gegen eine Provision im Erfolgsfall. Laut VW laufen an deutschen Gerichten mehrere Sammelklagen für insgesamt rund 36000 Auftraggeber. Darunter sind auch zwei Sammelklagen für mehr als 2000 Schweizer und rund 6000 slowenische Kunden. In der Verhandlung hatten die Richter angedeutet, dass sie bei Myright auch keine anderen formalen Hindernisse sehen, die vor allem auch für deutsche Betroffene relevant sein könnten. Bei der Urteilsverkündung kam dieser Aspekt aber nicht zur Sprache.

In einem zweiten Fall aus Baden-Württemberg befasste sich der Senat mit möglichem Restschadenersatz bei Importautos. Er kann Betroffenen des Abgasskandals zustehen, die nicht rechtzeitig auf Schadenersatz geklagt haben. Hier blieb unklar, ob dafür die Voraussetzungen vorliegen. Das Stuttgarter Oberlandesgericht muss nun noch einmal verhandeln und offene Fragen klären. (Az. VIa ZR 418/21 u.a.)