Nachspiel zur Bayer-HV
ab Düsseldorf – Ein Vierteljahr nach der turbulenten Hauptversammlung von Bayer macht Christian Strenger Ernst. Zwar hat der Governance-Experte die erforderlichen Stimmen für einen Antrag auf Sonderprüfung bei Gericht noch nicht beisammen. Die Vorbereitungen für den Antrag hat der Governance-Experte zwischenzeitlich aber angeleiert. Im Rahmen der Sonderprüfung will Strenger, Gründungsmitglied der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, prüfen lassen, ob der Vorstand bei der Übernahme des US-Saatgutherstellers Monsanto seinen aktienrechtlichen Pflichten vollumfänglich nachgekommen ist. Zwar hatte der Aufsichtsrat von Bayer anlässlich der Hauptversammlung (HV) Ende April zwei Rechtsgutachten eingeholt, die den Vorstand sozusagen freisprachen. Einblick in die Gutachten erhielten die Aktionäre jedoch nicht.Für den Antrag auf Sonderprüfung braucht Strenger Anteile im Nennwert von 100 000 Euro, das entspricht etwa 40 000 Aktien. “Ich bin zuversichtlich, die Aktien zusammenzubekommen”, sagte Strenger der Börsen-Zeitung. Noch fehlten ihm 10 000 bis 15 000 Aktien. Bayer wird vorgeworfen, die rechtlichen Risiken im Zuge der 63 Mrd. Dollar schweren Übernahme von Monsanto unterschätzt zu haben. Strenger hatte schon in der HV eine Sonderprüfung beantragt. Den Antrag hatten allerdings nur knapp 26 % des vertretenen Kapitals unterstützt.