Netzagentur geht gegen Betreiber vor

Behörde zieht vor den Bundesgerichtshof

Netzagentur geht gegen Betreiber vor

cru Düsseldorf – Die Bundesnetzagentur bleibt im Streit mit Stadtwerken und Netzbetreibern wie Eon, Innogy und EnBW um die milliardenschwere Kürzung der staatlich garantierten Renditen für die Strom- und Gasnetze. Am Mittwoch teilte die Bonner Behörde mit, gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das zugunsten der Netzbetreiber entschieden hatte, Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt zu haben. “Wir wollen die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur attraktiv machen und gleichzeitig als Anwalt der Verbraucher unsachgemäß hohe Renditen verhindern”, sagte Netzagenturchef Jochen Homann.Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte im März der Beschwerde von rund 1 100 Netzbetreibern gegen die Kürzungsbeschlüsse durch die Bundesnetzagentur stattgegeben. “Die Netzbetreiber fordern hohe Millionenbeträge, die von den Strom- und Gaskunden getragen werden müssen”, sagte Netzagenturchef Homann. “Die von uns festgelegten Zinssätze stellen aus meiner Sicht eine auskömmliche Grundlage für Investitionen in die Energieinfrastruktur dar. Höhere Renditen sind sachlich nicht angemessen.”Ein knappes Viertel des Preises für Haushaltskunden entfällt mittlerweile auf die Kosten für den Stromtransport. Die Renditen der Betreiber machen davon allerdings nur einen Teil aus. Die Netzagentur wollte die Renditen um rund 2 Mrd. Euro in den kommenden fünf Jahren kürzen. Die Beschwerden kamen von Unternehmen aller Größenordnungen – vom Stromautobahn-Betreiber Amprion bis zu den Stadtwerken Forchheim. Mit ihrer Entscheidung vom Oktober 2016 hatte die Bundesnetzagentur die Eigenkapitalzinssätze der Netzbetreiber – meist Stadtwerke, aber auch Spezialfirmen etwa für die Hochspannungsleitungen – für Investitionen in neue Kabel, Trafostationen oder Gaspipelines von rund 9,1 % auf 6,9 % und für Altanlagen von 7,1 % auf 5,1 % gekürzt, jeweils vor Steuern. Das klingt moderat – vor allem angesichts der seit langem extrem niedrigen Zinsen am Markt für Anleihen, an dem sich die Behörde orientiert. Aber 1 Prozentpunkt bedeutet bei der Eigenkapitalverzinsung für die Dauer der dritten Regulierungsperiode bis 2023 ein Volumen von 1 Mrd. Euro.